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Verfemung
#1
Verfemung

Das Wort Verfemung führt uns in mittelalterliche Zeiten zurück. Zum damaligen Gewaltmonopol gehörte auch das Prinzip der Verfemung. Eine der Errungenschaften der Neuzeit ist die Beseitigung des mittelalterlichen Wildwuchses von Verurteilen und Bestrafen. Dazu gehörten damals die sogenannten Feme-Gerichte. Im etymologischen Wörterbuch (Herkunftswörterbuch) heißt es zum Stichwort Feme:

„Das geheime Gericht oder Freigericht war eine niederdeutsche, besonders westfälische Einrichtung, die ihre größte Bedeutung in der friedlosen Zeit des ausgehenden Mittelalters erreichte. Die Herkunft des Wortes, das wohl identisch ist mit niederländisch veem = Genossenschaft, Zunft, ist dunkel. Gebräuchlich ist noch das abgeleitete Verb verfemen = ächten, friedlos machen (mittelhochdeutsch verveimen)."

In der mittelalterlichen Welt, in der die Sicherheit der Menschen von der Zugehörigkeit zu Zünften, Korporationen und Gefolgschaften abhängig war, bedeutete die Verfemung den Ausschluß aus allen Schutzverbänden. Ein wichtiges Merkmal der Feme-Gerichte war die Geheimhaltung. Im „Historischen Lexikon Bayerns“ wird von der „Verschwiegenheit bezüglich des im Verfahren der heimlichen Acht Verhandelten gegenüber jedermann“ berichtet, und davon, daß ein förmlicher Einspruch gegen ein Femeurteil nicht möglich war; daß aber der Verurteilte versuchen konnte, ein anderes Feme-Gericht für seine Sache zu gewinnen. Ein Großteil der Feme-Urteile waren Todesurteile, die aber selten vollstreckt wurden, da der Prozeß meistens in Abwesenheit des Angeklagten stattfand. Das Lexikon weist darauf hin, daß im Unterschied zur sogenannten „Reichsacht“ nicht jedermann zu einer Exekution befugt war.

Die „Ächtung“ als Herrschaftsmittel

Dieser Hinweis führt zum Begriff der "Acht“, aus dem sich der heute noch gebräuchliche Ausdruck „jemanden ächten“ ableitet. Derjenige, gegen den die Reichsacht verhängt wurde, verlor alle seine Rechte und war „vogelfrei“. Jedermann konnte – und sollte – sie töten und mußte dafür keine Strafe befürchten. Wer jedoch einem Geächteten half, verfiel selber der Reichsacht. Das Vermögen der Geächteten verfiel, jedermann konnte es an sich bringen. Eine Liste der Vergehen, die noch in der frühen Neuzeit zur Reichsacht führten, umfaßte: Nichtzahlung wichtiger Reichssteuern; Majestätsverbrechen; Landfriedensbruch; Nichterscheinen in einem gerichtlichen Prozeß. Außerdem folgte die Reichsacht automatisch einem Kirchenbann, den der Papst per Bannbulle verhängte. Eine Reichsacht wurde bekanntlich gegen Luther verhängt; aber auch eine ganze Reihe von Städten stand eine Zeit lang unter dem Regiment der „Acht“: Mainz, Rostock, Regensburg, Göttingen, Goslar, Magdeburg, Donauwörth, Bremen und auch … die Stadt Erfurt, die im Zuge der Reichsacht 1664 von fränkischen, kurmainzischen und französischen Truppen besetzt und zum Gehorsam gezwungen wurde. Feme, Acht und Bann waren also ein Herrschafts-Instrument, ein eminent politischer Mechanismus.

Man könnte meinen, daß die Verfemung heutzutage abgeschafft wäre. Doch existiert sie weiterhin. Die Verfemung geschieht heute nicht mehr durch Gerichtsurteile, sondern durch Worte > durch die brandmarkende Kraft suggestiver Worte (Framing), welche durch die Staatsmedien ausgeführt werden. Die Kraft der Verfemung ist dann besonders groß, wenn die Worte unablässig wiederholt werden – und wenn man nicht weiß, woher sie kommen: weil keine haftbaren Urheber feststellbar sind.
Entweder man findet einen Weg oder man schafft einen Weg!
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Es bedanken sich: Violetta , Saxorior , Inara , Erato


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