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Schwangerschaftsabbruch – Pro & Contra
#1
Wer sich einen Gast zum Essen einlädt, und wenn dieser dann, zwar freiwillig, aber im guten Glauben an die ehrliche Absicht des Einladenden, tatsächlich kommt, und wer dann seinen Gast gleich an der Tür meuchelt, weil er ihm nun doch kein Essen wert ist, der ist aber kein ehrbarer Mann.
Das gilt gleichermaßen für Schwangere, denn in den seltensten Fällen dürfte es sich ja um eine unbefleckte Empfängnis handeln. Lol
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#2
Inte schrieb:Wer sich einen Gast zum Essen einlädt, und wenn dieser dann, zwar freiwillig, aber im guten Glauben an die ehrliche Absicht des Einladenden, tatsächlich kommt, und wer dann seinen Gast gleich an der Tür meuchelt, weil er ihm nun doch kein Essen wert ist, der ist aber kein ehrbarer Mann.
Das gilt gleichermaßen für Schwangere, denn in den seltensten Fällen dürfte es sich ja um eine unbefleckte Empfängnis handeln. Lol

... andersherum, wer mag schon Dauergäste, noch dazu wenn sie unangemeldet kommen? Blinzeln
Sei!
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#3
Hallo Violetta,

ich sehe es zwar schon so, daß die Mutter die Einladende ist. Aber selbst wenn man es anders sieht, daß der Gast sich selbst einlädt. Läßt man ihn erst einmal herein, und er tritt ein in gutem Glauben, ist es schon shovel, ihn dann zu meucheln, wenn er sich gerade setzen möchte. Die Haltung, och, ein Gast ist ja ganz nett, lassen wir ihn doch herein, und dann gefällt einem doch die Arbeit nicht, die man mit ihm hat, die ist einfach nicht ehrenhaft. Das weiß man vorher, wie man sich als Gastgeber verhalten sollte. Wer das nicht möchte, der lädt sich keine Gäste ein, und wenn ungebetene kommen, so läßt er sie nicht ein.
Man kann ja nicht leugnen, daß die Entstehung eines Kindes mindestens "auch" einen Akt der Mutter bzw. der Eltern voraussetzt. Sonst wären ja auch die Zeremonien vor einer Zeugung sinnlos.
Ich meine sogar, man könnte noch viel eher soweit gehen, zu sagen, bei einer künstlichen Befruchtung wird der Gast gegen seinen Willen hergezwungen.

LG
Inte
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#4
Das ist so mit Parabeln. Das ist zwar ganz nett und liest sich fein, aber geht leider nicht auf die Dauer, wenn man ein Argument austauschen möchte.

Du bist also der Meinung, daß eine Zeugung ein rein körperlicher Akt ist? Dann verstehe ich jedoch Dein Beispiel mit der "Einladung" nicht. Denn eine Einladung wird ja ausgesprochen, weil man gern mit jemanden zusammen ist, sich verpflichtet fühlt oder man jemanden eine Freude machen will. Also ein rein geistiger Vorgang, der dann praktisch umgesetzt werden muß.

Identisch ist es auch bei der Zeugung. Ich meine also, daß auch die Zeugung ein erstrangig geistiger Vorgang ist, den Frau dann nachher in die Praxis (Kinderversorgung und -erziehung) umsetzen muß.

Frau überlegt also vorher, ob sie ein Kind möchte oder nicht. Wer nur Lust auf Sex hat, aber kein Kind möchte, der hat sich gegen einen solchen "Gast" entschieden. Also darf sie ihn auch rausschmeißen, wenn er ungefragt/uneingeladen das Haus betritt.
Sei!
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#5
Für jemanden der bewußt sein eigenes Leben gestalten möchte, ist das doch auch gar keine Frage, daß man eben auch hier willentlich und selbstlenkend verfährt. Will jemand ein Kind zeugen, bitteschön. Aber sich überrumpeln lassen, nein. Es geht um Selbstbestimmung vs. Fremdbestimmung. Ein Kind gebäre ich nur, wenn ich das auch will, und nicht weil der Zufall es wollte oder mir irgendwelche religiösen Eiferer ein schlechtes Gewissen einreden wollen. Das ist mein Leben, ich bestimme, was darin geschieht. Ansonsten kann man doch seinen Verstand gleich im Brutkasten abgeben.
Was man will – nicht was man wünscht – empfängt man.

Cosima Wagner
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#6
Ich finde auch, dass es hier um Selbstbestimmung über das eigene Leben geht und nicht darum was "ehrbar" ist oder nicht. Ich persönlich fände z.B. Heuchelei unehrlich, also jemanden willkommen zu heißen, den man nicht haben will oder sich selbst etwas vorzumachen oder einreden zu lassen. Wenn sich eine Frau für ein Kind entscheidet, dann ist das ihre Angelegenheit, aber auch, wenn sie sich dagegen entscheidet.
Fulvia Flacca Bambula
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#7
Zitat:Für jemanden der bewußt sein eigenes Leben gestalten möchte, ist das doch auch gar keine Frage, daß man eben auch hier willentlich und selbstlenkend verfährt. Will jemand ein Kind zeugen, bitteschön. Aber sich überrumpeln lassen, nein. Es geht um Selbstbestimmung vs. Fremdbestimmung. Ein Kind gebäre ich nur, wenn ich das auch will, und nicht weil der Zufall es wollte oder mir irgendwelche religiösen Eiferer ein schlechtes Gewissen einreden wollen. Das ist mein Leben, ich bestimme, was darin geschieht. Ansonsten kann man doch seinen Verstand gleich im Brutkasten abgeben.

Es wird ja niemand zufällig schwanger, sondern es geht ein aktiver Akt voraus. Wenn ich meine Tür weit offen stehen lasse, und noch ein Schild anbringe „Tritt ein“, so habe ich selbst die Ursache gesetzt.
Den dann auf diese Einladung hin Eintretenden dann zu meucheln mutet schon seltsam an. Verschließe ich meine Tür und hänge noch ein Schild an, „wer nun gewaltsam eintritt, der wird erschossen“, so weiß jeder „Gast“, was ihn erwarten würde. Bzgl. einer Schwangerschaft hieße das aber im engsten Sinne, keinen Sex zu haben. Im weiteren Sinne, Maßnahmen zu treffen, die eine Einladung ausschließen.

Selbstbestimmung, ja, aber die sollte ja zuvor stattfinden, also als Ursachensetzung vor der Wirkung, und nicht hinterher mit Gewalt erzwungen werden. Ich sehe das wie den Bauern, der eine Ernte möchte. Tut er nichts dafür, wird bei ihm nichts wachsen, er selbst hat die Ursache dafür gesetzt. Kann er nun die Ernte des Nachbarn stehlen, um seine Ernte selbst zu bestimmen? Ich fände auch das nicht ehrbar.

Ich denke, der Dreh- und Angelpunkt ist die Verantwortung für das eigene Tun. Ich sehe diese Verantwortung des eigenen Tuns auch auf andere erstreckt, die dieses Tun in ihrem guten Glauben zwangsläufig berührt. Sei dies der schimmlige Weizen, den man wissentlich verkauft, der die Käufer krankmacht, oder das Erlauben einer Schwangerschaft. Wenn man handelt, und es hat Auswirkungen für andere, so muß man das vorab bedenken und danach handeln, oder hinterher die Verantwortung tragen. Ich denke, hier ist der Punkt, warum ich das anders sehe.
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#8
Hallo Inte,

meinst Du, wir können da so von uns auf andere schließen? Leider handelt nicht jeder vorausschauend und überlegt. Viele handeln fremdbestimmt, lassen sich gar von einem Freund zum Sex überreden oder von einem anregenden Film, Erlebniss oder einfach aufgrund der Unfähigkeit mit den eigenen Emotionen und Gefühlen umzugehen. Das finde ich auch nicht toll, daß das so läuft, und es ist garantiert keine bewußte Entscheidung für ein Kind, sondern in erster Linie eine Folge des Verlustes der Eigenkontrolle und Selbstbestimmung. Aber löffelt der Freund die Suppe aus? Oder die Fernsehanstalten und Filmproduzenten? Nein, tut er nicht. Die Frau darf das mal wieder tun.

Wohin das führt, wenn man unbeholfene, lebensunerfahrene junge Mädchen oder verantwortungslose Frauen zum Kinderkriegen zwingt, das sieht man derzeit fast täglich in der Presse. Was da über Kindstötungen, -vernachlässigungen usw. geschrieben steht, das sind barbarische Zustände. Auf Zwang erfolgt eine Art von Trotzreaktion. Also ist die Entscheidung pro Abtreibung, im Fall daß es sich nicht um ein Wunschkind handelt, eine sehr gute Methode um a ) die Selbstbestimmung einer Frau zu gewährleisten und b ) ein qualvolle Existenz für das ungewollte Geschöpf zu verhindern.

Ich habe kein Problem, wenn Du das anders siehst, aber das ist meine Meinung.
Sei!
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#9
Ich sehe das heute etwas differenzierter als derzeit, als ich diese Beiträge schrieb. Ich meine immer noch, es wird einer Einladung gefolgt, aber mit dem Zusatz, daß auch manchmal als Einladung einfach interpretiert und benutzt wird, was „lediglich“ ein „zu offen sein“ war.

Das sollte man natürlich ändern, also nicht ungewollt einladend wirken, aber es heißt nicht, daß man den ungebetenen Gast nun herzlich Willkommen heißen müßte.

Woher meine Einsicht? Weil ich irgendwann die Haustür offen stehen ließ, und sie kurz aus dem Blickfeld hatte, und selber von dort aus auch nicht zu sehen war. Als ich zurückkam, schickte sich so ein Bettelweib gerade an, einfach einzutreten. Die hat die offenstehende Türe auch einfach als Einladung verstanden und m.E. mißbraucht. Ich war zwar daran beteiligt, weil ich sie habe offen stehen lassen, aber ich wollte deshalb niemanden ungefragt hereinbitten. Ich war leichtfertig, und das wurde ausgenutzt.

Die habe ich natürlich rausgeschmissen, weil ein Eintreten dieser Frau von mir ungewollt war, und genauso legitim ist es abzutreiben, wenn man ungewollt schwanger wird. Der nicht ehrbar sich Verhaltende ist der Eindringling, der offenstehende Türen für sich als Einladung interpretiert. Und der die Türen offenstehen läßt, ist zu leichtfertig und gutgläubig.

Wenn jemand Geld offen rumliegen läßt, und dann bestohlen wird, da sagt man deshalb auch, das war „wie eine Einladung zum Stehlen“. Das ist alles vergleichbar.
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