Tal der weisen Narren

Normale Version: "Dunk dem Herrn" - Komikerin empört Kirche
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truthseeker

Mit ihrem Video „Dunk den Herrn“ ist Komikerin Carolin Kebekus vor allem Werbung in eigener Sache gelungen. Nach der Zensur beim WDR zürnen Piusbrüder über „Verspottung des katholischen Glaubens aus der primitivsten Schublade“.

Sie rufen alle Katholiken auf, Anzeige zu erstatten. Die Produktionsfirma habe gegen Paragraph 166 des Strafgesetzbuchs verstoßen, wonach die Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen gegen geltendes Recht verstößt.

Bereits vergangene Woche sorgte die Komikerin mit einem satirischen Musikvideo für eine Zensurdebatte beim WDR. Die Sendeanstalt hatte den Clip aus Rücksicht auf religiöse Gefühle aus dem Programm genommen, beim Online-Videoportal Youtube hat er am Mittwoch mehr als 750 000 Klicks und mehr als 8000 Kommentare.

http://www.focus.de/kultur/medien/verspottung-des-glaubens-piusbrueder-klagen-gegen-verspotterin-carolin-kebekus_aid_1012325.html

http://www.youtube.com/watch?feature=player_embedded&v=4Y3IWFLFHbk

Anmerkung von truthseeker:
Ein durchaus gelungenes und humorvolles Video. Da gibt es nichts zu beanstanden.
"Grüß G***, wir erstatten Strafanzeige ..." - Diese Formulierung empfahlen die Kirchen-Hardliner den Gläubigen in ihrem Aufruf, gegen Carolin Kebekus und ihren Nonnen-Rap juristisch vorzugehen. Mit überschaubarem Erfolg: Wie die "Frankfurter Rundschau" jetzt berichtet, sind bei der Kölner Staatsanwaltschaft rund zehn Anzeigen eingegangen. Diese werden nun geprüft.

Konsequenzen eher unwahrscheinlich

Paragr. 166 des StGB stellt die öffentliche Beschimpfung von Bekenntnissen unter Strafe, wenn diese dazu geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören. Was die erzkatholischen Piusbrüder und ihre zehn folgsamen Anhänger dabei aber übersehen, ist der grundrechtlich verankerte Schutz der Kunst- und Meinungsäußerungsfreiheit. Dieser muss im Strafverfahren, sofern es überhaupt so weit kommt, gegen den Schutz der Glaubens- und Religionsausübungsfreiheit der Antragsteller abgewogen werden. Dass die Staatsanwaltschaft dabei dem Ansinnen einiger pikierter Konservativer das schwerere Gewicht beimessen wird, erscheint angesichts des letztlich eher harmlosen Videos äußerst unwahrscheinlich.
Es werden in dem Video Themen angesprochen, die hinlänglich bekannt sind.
Wer echauffiert sich darüber heute noch?

Meiner Ansicht nach eine gekaufte PR-Aktion der Kirche!
Auffällig ist zudem, dass im Refrain des Liedtextes religiöse Phrasen Verwendung finden, die sich in die Gehirne der Konsumenten festsetzen.

Löwe

... ach ja... ein bisschen Blasphemie - schadet nie.. Biggrin

lg Löwe

Benu