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Rechtsstreit: Existenz des Masernvirus - Druckversion

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Rechtsstreit: Existenz des Masernvirus - Hernes_Son - 25.05.12014

Kurioser Rechtsstreit: Existenz des Masernvirus belegt?

Der Impfgegner und Biologe Dr. Stefan Lanka hat 100 000 Euro ausgelobt: Wer ihm Existenz und exakte Größe des Masernvirus nachweist, erhält das Geld. Ein Arzt zog gegen den Biologen vor Gericht.

Masern, Aids, Vogelgrippe – gibt es gar nicht. Und Viren sind eine Erfindung der Pharma- oder Geflügelindustrie. Das behauptet der Biologe Dr. Lanka und hat demjenigen 100 000 Euro versprochen, der Existenz und Größe des Masernvirus nachweist.

Dr. med. David Bardens lieferte dem Biologen Beweise, bekam aber keinen Cent. Um den Rechtsstreit zu klären, zog er gegen den Biologen vor das Ravensburger Landgericht.

Schon vor einigen Jahren las der 31-jährige Dr. Bardens Abhandlungen des Biologen Dr. Lanka. Aids z.B. sei eine überflüssige Erfindung zur Erschließung neuer Märkte für die Chemotherapie, so ist bei Wikipedia über Dr. Lanka zu lesen. Immer wieder lobte Dr. Lanka größere Summen aus, wenn ihm Nachweise für Viren vorgelegt werden könnten.

Als Dr. Bardens wieder mal auf Äußerungen des Biologen stieß, in dem dieser die Existenz von Masern­viren verneinte und demjenigen einen Betrag von 100 000 Euro versprach, der die Existenz beweisen könne, schritt Dr. Bardens zur Tat.
Vergleich abgelehnt, 
Sachverständiger muss ran

Der Kollege sammelte Fachartikel und sandte diese dem Biologen zu – inklusive Angabe seiner Bankverbindung mit der Bitte um Überweisung der 100 000 Euro.

Dr. Lanka wiederum meinte, dass die Fachartikel keinen Beweis darstellten. In den Studien gehe es nicht um Masernviren, sondern um andere Objekte. Zudem habe er speziell Publikationen des Robert Koch-Instituts vorausgesetzt.

Das aber wollte Dr. Bardens nicht gelten lassen und forderte das Geld vor Gericht ein. In der ersten Verhandlung lehnten sowohl Dr. Lanka als auch Dr. Bardens einen Vergleich ab.

Die Ravensburger Richter haben jetzt ein schriftliches Sachverständigengutachten in Auftrag gegeben. Dass es sich um einen Beweis des Robert Koch-Instituts handeln müsse, konnten die Richter aus der Ausschreibung von Dr. Lanka nicht erkennen.

Der Sachverständige muss nun klären, ob die von Dr. Bardens vorgelegten Fachartikel die Existenz des Masernvirus beweisen und auch, ob damit deren Durchmesser bestimmt werden kann. Erst wenn das Gutachten vorliegt, soll weiterverhandelt werden. Ein Termin dafür wurde noch nicht festgelegt.

Quelle: http://www.medical-tribune.de/home/news/artikeldetail/kurioser-rechtsstreit-existenz-des-masernvirus-belegt.html


Ein interessantes Interview mit Dr. Stefan Lanka, das ganze noch unzensiert und mit guten Fragen:

Videolink: http://youtu.be/4MMypk3rT1c