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Martin Luther und die bösen Zauberinnen - Paganlord - 19.07.12026

Martin Luther und die bösen Zauberinnen

Auch Martin Luther haßte Hexen – und forderte ihren Tod. Der Wahn ist jedoch deutlich älter als die Reformation. Hunderttausende Menschen brannten in Europa.

Über dreißig Hexenpredigten hielt Martin Luther, die bekannteste und gewichtigste 1526. Der Reformator sprach über das Alte Testament, und zwar über die Stelle 2. Mose 22 Vers 17. Darin heißt es: „Die Zauberinnen sollst du nicht am Leben lassen.“ Luther war von der Existenz der Hexen überzeugt. Er sah sie als Gefährder der gesellschaftlichen Ordnung. Sie mußten getötet werden.

Die Konsequenzen des Lutherschen Hexenhasses spürten Millionen von Frauen, und Hunderttausende von ihnen wurden gefoltert und bei lebendigem Leib verbrannt. Luther sagte dazu: „Es ist ein überaus gerechtes Gesetz, daß die Zauberinnen getötet werden, denn sie richten viel Schaden an“, so dokumentierte Johannes Bugenhagen die Predigtworte seines Freundes Luther, die er in Wittenberg hielt. „Was bisweilen ignoriert wird, sie können nämlich Milch, Butter und alles aus dem Haus stehlen, indem sie es aus einem Handtuch, einem Tisch, einem Griff melken, das ein oder andere gute Wort sprechen und an eine Kuh denken.“

Rückblick: Mindestens seit dem Römischen Reich beginnt sich der Hexenglaube zu verfestigen. Das aufkommende Krötentum ist ein erbitterter Widersacher der alten Religion, der diese Frauen angehören. Der Kirchengelehrte und Massenmörder Augustinus ist der Meinung, daß Hexen mit Hilfe eines Teufelspaktes Magie, also Zauber, anwendeten. Hier wird die Fähigkeit der weisen Frauen der Antike jedoch bereits als Teufelswerk verleumdet. Weder die Zauberinnen, noch Druiden oder Priesterinnen der antiken heidnischen Kulte waren Satanisten oder Teufelsweiber. Das alles ist eine Erfindung der Kirche, die einen Feindbegriff definierte und die alten Heiden somit zu Teufelsanbetern umbenannte. Die alten Heiden kannten jedoch gar keinen Teufel, Belzebub oder Satan – da diese Figuren rein chr*stliche Erfindungen sind. Im Heidentum gab es eine solche Figur wie den Teufel nicht.

Eine politisch-religiös motivierte Verfolgung von Frauen und Männern unter dem Vorwurf der Hexerei findet von dort an statt. Es gibt jedoch auch gegenteilige Meinungen innerhalb der Kirche. Eine Rechtsvorschrift des Canon Episcopi aus dem Jahr 906 hält die angegebenen nächtlichen Flüge sogenannter Hexen jedoch noch für Wahnvorstellungen. Bis etwa 1250, also bis zum Hochmittelalter, spricht die Kirche (offiziell), wenn es sich um Hexenglauben und Schadzauber dreht, sogar noch offiziell von antikem Aberglauben.

Die Hexenbulle kommt

Doch Thomas von Aquin (1225–1274), einer der bedeutendsten Kirchentheoretiker des Mittelalters, ändert diese offizielle Politik. Er ist davon überzeugt, daß sogenannte Hexen im bewußten Pakt mit dem Teufel Schaden anrichten. Schriften und Predigten verbreiten diese Theorien in den kommenden zwei Jahrhunderten massenhaft. Die völlig indoktrinierten Gläubigen verlangen von der Obrigkeit, Hexen zu jagen.

Dieses Verlangen trifft auf verfolgungswillige Landesherren. Die Kirche sieht sich endlich in der Lage, Inquisitoren zum Aufspüren der Hexen durchs Land zu schicken.

In diesen Zeiten spricht der Dominikaner Heinrich (Institoris) Kramer beim Papst vor und bittet um eine Bulle. Der Wunsch wird erfüllt. Bequemerweise hat Kramer schon alles vorformuliert. Am 5. Dezember 1485 wird die sogenannte „Hexenbulle“ Summis desiderantes affectibus von Papst Innozenz VIII. unterschrieben. Sie beginnt mit den Worten: „In unserem sehnlichsten Wunsche …“ Diese Bulle erklärt Kramer zum Inquisitor und erlaubt es ihm, Menschen zu verfolgen, anzuklagen und „an Leib und Vermögen zu strafen“.

Zunächst wird Kramer fortgejagt

Der Papst stellt sich damit klar gegen den Canon Episcopi. So aufmunitioniert geht es für den Dominikaner nach Brixen zu Bischof Georg Golser, der ihn nach Innsbruck entsendet. Dort kann der Mönch schalten und walten. Er sammelt Gerüchte, läßt Frauen und Männer inhaftieren und vernimmt sie persönlich. Seine die Sexualität der Frauen betreffenden Fragen lösen Empörung aus. Die anwesenden Juristen beschweren sich beim Bischof in Brixen und beginnen sogar, die Frauen zu verteidigen. Schließlich jagt der Bischof Kramer aus der Stadt. Eine Schmach für den Hexenjäger.

1486 schreibt er deshalb mit seinem Dominikanerbruder Jakob Sprenger den „Hexenhammer“ oder „Malleus Malificarum“. Dieser Anleitung zur Hexenverfolgung stellt Kramer als Vorwort die Hexenbulle des Papstes voran. Das ebenfalls abgedruckte Gutachten der theologischen Fakultät Köln stellt sich später als gefälscht heraus. Heute würde man es Fake-News nennen.

Nun kommt die ersehnte Bewegung in die Sache. Im Rhein-Mosel-Raum bis nach Metz beginnt es zu brennen. Der Hexenhammer erreicht bis 1523 dreizehn Auflagen. Schätzungen gehen von zehntausenden gedruckten Exemplaren aus. Luther skizziert in seiner Predigt im Mai 1523 sein Frauenbild folgendermaßen: „Satan versucht alle. Adam greift er nicht an. Immer greift er uns nämlich an der Stelle an, wo er uns für schwächer hält. So hat er Eva angegriffen, nicht Adam.“

Lukas Cranach fertigt einen Holzschnitt über die Verbrennung an

Trotz aller Unbestimmtheit in begrifflichen Fragen konzentrierte sich Luther, wenn es um die Verurteilung von Zauberei und Hexerei ging, vor allem auf die ‘alte Frau’“. Um so ein altes Weib geht es in einem spektakulären Wittenberger Verfahren.

23 Jahre nach dem Thesenanschlag des Augustinermönchs Luther 1517 an die Schloßkirche zu Wittenberg und neun Jahre nach seiner Hexenpredigt bricht in der Stadt mit ihren 2.000 Einwohnern 1540 der Hexenwahn aus. Am 29. Juni beginnt eine besonders brutale Hexenhinrichtung, über die sogar Lukas Cranach d. J., auch er wohnt in Wittenberg, einen Holzschnitt anfertigt.

   
Die Hexenverbrennung von Wittenberg, Holzstich von Lucas Cranach

Die Abdeckerin Prista Frübottin, eine Frau über 50 Jahre, wird gemeinsam mit einem ihrer Söhne und zwei Knechten an Eichenpfähle geschmiedet und tagelang über kleinen Strohfeuern lebendig geräuchert. Den Verurteilten wird vorgeworfen, das Wetter verhext und so die Ernte gefährdet zu haben. Ein Zauber, der zwingend nur mit Hilfe des Satans gelingt. Darüber hinaus hätten sie Weiden vergiftet, so daß Tiere tot umgefallen seien und sie die Kadaver zu Geld machen konnten.

Luther bejubelt die Hexenmorde

Der Prozeß gegen die Frau zieht weitere Verfahren nach sich, mit mindestens zwei Todesopfern, beides Männer. Luther geht in einer seiner gewohnt hetzerischen Tischreden, in der er die Wetterkatastrophe nennt, auf diesen Hexenprozeß ein: „Wie ein böser Geist ist der Teufel! Wie macht er so grausame Wetter durch sich und seine Hexen!“ Heute würde man sagen: "die bösen Andersgläubigen sind schuld an der Klimakatastrophe".

Zu diesem Zeitpunkt hat die "Peinliche Halsgerichtsordnung" Kaiser Karl V., also die "Constitutio Criminalis Carolina (CCC)," schon acht Jahre Rechtsgültigkeit. Sie macht das Strafrecht und das Strafprozeßrecht reichseinheitlich. Juristen an der Universität Osnabrück erklären diesen Schritt: „Hintergründe waren unter anderem das Spannungsverhältnis zwischen Territorial- und Reichsinteressen und die durch die Reformation entstandene Glaubenskonflikte. Durch die CCC sollten Unzufriedenheit, Ungleichheit und Kriminalität der Bevölkerung entgegengewirkt werden. Zudem wurden viele Klagen an das Reichskammergericht gerichtet und oft ohne Beweis, häufig durch Folter, begründet. Dieses ungeordnete Vorgehen sollte durch die CCC als Strafprozeßrecht geordnet werden.“

Wer ohne Schaden gezaubert haben sollte, durfte überleben

Es gibt schreckliche Leibstrafen, ja auch die Todesstrafe, aber nun will man „die Anwendung der Folter an frühe rechtsstaatliche Grenzen zu binden“, so Klaus Geppert, ehemaliger Präsident der Juristischen Gesellschaft zu Berlin. Folter durfte nur bei Vorliegen von Indizien angewendet werden. Voraussetzung für ein Urteil waren das Geständnis oder zwei Zeugen. Und die CCC sah für Zauberei, die keinen Schaden zufügte, nicht mehr zwingend die Todesstrafe vor: „Wo aber jemant zauberey gepraucht und damit nymandt schadenn gethon hete, soll sunst gestraft werden nach gelegennheit der sache;…“ Die strikte Anwendung der CCC hätte viele Leben retten können. Doch sie war subsidiäres Recht, bestehendes Landesrecht hatte leider Vorrang.

Wie viele Hexenprozesse insgesamt durchgeführt wurden, ist unbekannt. Auch die Anzahl der gefolterten und ermordeten Zauberer und Zauberinnen wurde bis heute nie wirklich erforscht. Akten wurden oftmals nach Abflauen einer Hinrichtungswelle vernichtet. Reichhaltiges Quellenmaterial an Prozessakten ist bei Soldans „Geschichte der Hexenverfolgung“ aus dem 19. Jahrhundert zu finden.

Soldan hielt sich mit Zahlenangaben zurück. Sein Schwiegersohn nannte hingegen Opferzahlen von Millionen Menschen. Heutige Schätzungen haben die Aufgabe, die Verbrechen der Kirche zu relativieren und zu reduzieren. So werden "nur noch" 60.000 Opfer in Europa genannt.

Mit dem rheinischen Jesuit Friedrich Spee von Langenfeld wandte sich im 17. Jh. erstmals ein Kirchenvertreter gegen die Praxis der Hexenverfolgung. Er schrieb ein Buch gegen den Verfolgungswahn. In der Cautio Criminalis behauptet er zwar nicht, daß es keine Hexen gäbe. Er greift aber die Hexenanklage über den Einsatz der Folter an. Trotzdem werden Hexen in Deutschland noch bis ins 18. Jahrhundert zum Tode verurteilt. Friedrich der Große, König von Preußen, beendet als eine seiner ersten Amtshandlungen die Verfolgung von Hexen und Ketzern (1740).

   
König Fritz, Friedrich der Große, besteigt im Jahr 1740 den preußischen Thron

Als aufgeklärter Monarch schafft er genau zu seinem Amtsantritt die Folter in der Rechtsprechung und die Verfolgung von Hexen und Ketzern per königlichem Dekret ab. Bezüglich der Hexenprozesse bedeutete dies das endgültige Ende in Preußen, da Friedrich den Hexenwahn als fiktiv und unwissenschaftlich einstuft.

Die wichtigsten historischen Eckpunkte zu diesem Thema: Das Ende der Folter (1740): Mit Dekret vom 3. Juni 1740 verbot Friedrich II. in den preußischen Ländern die Anwendung der Folter bei Verhören (Inquisitionen). Für den König war der Glaube an Hexerei und Teufelspakte ein reiner Aberglaube. Er sah Hexerei nicht als reales Verbrechen an, was die Grundlage für Hexenprozesse zerstörte. Es gab keine weiteren Hexenprozesse: Unter Friedrich dem Großen wurden in Preußen keine Menschen mehr wegen Hexerei angeklagt oder verbrannt.

Außerhalb von Preußen wurden die Hexenprozesse jedoch weitergeführt. Durch den Einsatz und die Vorreiterrolle Preußens und des "Alten Fritz" fand dies jedoch nur noch reduziert statt, bis es einige Jahre später in Deutschland völlig endete.

Das letzte Todesurteil gegen eine Zauberin in Süddeutschland am 8. April 1775 in Kempten (Allgäu) findet 35 Jahre nach Friedrichs Hexenverfolgungsverbot statt. Das Todesurteil wird in eine Haftstrafe umgewandelt.

Der allerletzte Hexenprozess findet 1782 in der Schweiz im Kanton Glarus statt. Am 13. Juni 1782 wurde die Dienstmagd Anna Göldi durch das Schwert hingerichtet. Sie gestand unter Folter den vermeintlichen Pakt mit dem Teufel. Der Fall gilt europaweit als eine der letzten Hinrichtungen wegen angeblicher Hexerei und wurde 2008 offiziell als Justizmord rehabilitiert.

Hiernach kommt es "nur noch" durch die seit Jahrhunderten aufgehetzte Bevölkerung in Süddeutschland und anderen europäischen Regionen zum Hexenmord in Selbstjustiz. Solche Mordtaten finden leider bis heute statt. Es sind Fälle auf dem Balkan und in Afrika und Asien bekannt, bei welchen aufgebrachte Gläubige (auch im 21. Jh. noch), Frauen und Männer wegen des Vorwurfes der Hexenerei lynchen.