15.04.12016, 10:19
Lehrerin scheitert mit Klage zum Kopftuchverbot
Eine Muslimin ist mit ihrer Entschädigungsforderung vor dem Berliner Arbeitsgericht abgewiesen worden. Sie war wegen ihres Kopftuchs an einer Schule abgelehnt worden.
Das Kopftuchverbot für Berliner Lehrerinnen an allgemeinbildenden Schulen ist nach einem Urteil des Arbeitsgerichts rechtens. Damit scheiterte eine abgelehnte Lehramtsbewerberin mit ihrer Klage gegen das Land Berlin. Die junge Frau hatte sich diskriminiert gesehen und geltend gemacht, sie sei wegen ihres Kopftuchs nicht als Grundschullehrerin eingestellt worden. Sie wollte eine Entschädigung erstreiten.
Das Gericht folgte ihren Argumenten nicht. Das Berliner Neutralitätsgesetz behandle alle Religionen gleich, sagte Richter Andreas Dittert. Danach dürften Lehrer, Polizisten und Justizbedienstete keine religiösen Symbole oder Kleidungsstücke tragen.
Zum Tragen von Kopftüchern an Schulen gibt es in den Bundesländern unterschiedliche Regelungen. Berlin beruft sich auf das Neutralitätsgesetz des Landes, die Bewerberin hingegen auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, das ein pauschales Kopftuchverbot an nordrhein-westfälischen Schulen gekippt hatte.
Die Richter in Karlsruhe hatten im März 2015 ein generelles Kopftuchverbot an öffentlichen Schulen für rechtswidrig erklärt und bestimmt, dass Lehrerinnen auch an staatlichen Schulen aus religiösen Gründen grundsätzlich ein Kopftuch tragen dürfen. Sie erklärten damit ein pauschales Verbot in Nordrhein-Westfalen für rechtswidrig, weil es gegen das Recht auf Glaubens- und Bekenntnisfreiheit verstößt.
Dass das Arbeitsgericht den jetzigen Fall nicht Karlsruhe vorlegte, begründeten die Richter mit den Unterschieden des Berliner Gesetzes zu dem von Nordrhein-Westfalen. Die Berliner Regelung sehe keine "gleichheitswidrige Privilegierung zugunsten Chr*stlich-abendländischer Bildungs- und Kulturwerte oder Traditionen" vor. Das Gesetz behandle vielmehr alle Religionen gleich. Außerdem gelte das Verbot religiöser Bekleidung nicht für Lehrer an berufsbildenden Schulen in Berlin. Auch die Klägerin könne an einer Berufsschule unterrichten.
http://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2016-04/kopftuchverbot-berlin-urteil-arbeitsgericht-lehrerinnen
Ajax meint: Gut so, als nächstes wollen Lehrer in Burka gewandet unterrichten! Sowas muss unterbunden werden!
Eine Muslimin ist mit ihrer Entschädigungsforderung vor dem Berliner Arbeitsgericht abgewiesen worden. Sie war wegen ihres Kopftuchs an einer Schule abgelehnt worden.
Das Kopftuchverbot für Berliner Lehrerinnen an allgemeinbildenden Schulen ist nach einem Urteil des Arbeitsgerichts rechtens. Damit scheiterte eine abgelehnte Lehramtsbewerberin mit ihrer Klage gegen das Land Berlin. Die junge Frau hatte sich diskriminiert gesehen und geltend gemacht, sie sei wegen ihres Kopftuchs nicht als Grundschullehrerin eingestellt worden. Sie wollte eine Entschädigung erstreiten.
Das Gericht folgte ihren Argumenten nicht. Das Berliner Neutralitätsgesetz behandle alle Religionen gleich, sagte Richter Andreas Dittert. Danach dürften Lehrer, Polizisten und Justizbedienstete keine religiösen Symbole oder Kleidungsstücke tragen.
Zum Tragen von Kopftüchern an Schulen gibt es in den Bundesländern unterschiedliche Regelungen. Berlin beruft sich auf das Neutralitätsgesetz des Landes, die Bewerberin hingegen auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, das ein pauschales Kopftuchverbot an nordrhein-westfälischen Schulen gekippt hatte.
Die Richter in Karlsruhe hatten im März 2015 ein generelles Kopftuchverbot an öffentlichen Schulen für rechtswidrig erklärt und bestimmt, dass Lehrerinnen auch an staatlichen Schulen aus religiösen Gründen grundsätzlich ein Kopftuch tragen dürfen. Sie erklärten damit ein pauschales Verbot in Nordrhein-Westfalen für rechtswidrig, weil es gegen das Recht auf Glaubens- und Bekenntnisfreiheit verstößt.
Dass das Arbeitsgericht den jetzigen Fall nicht Karlsruhe vorlegte, begründeten die Richter mit den Unterschieden des Berliner Gesetzes zu dem von Nordrhein-Westfalen. Die Berliner Regelung sehe keine "gleichheitswidrige Privilegierung zugunsten Chr*stlich-abendländischer Bildungs- und Kulturwerte oder Traditionen" vor. Das Gesetz behandle vielmehr alle Religionen gleich. Außerdem gelte das Verbot religiöser Bekleidung nicht für Lehrer an berufsbildenden Schulen in Berlin. Auch die Klägerin könne an einer Berufsschule unterrichten.
http://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2016-04/kopftuchverbot-berlin-urteil-arbeitsgericht-lehrerinnen
Ajax meint: Gut so, als nächstes wollen Lehrer in Burka gewandet unterrichten! Sowas muss unterbunden werden!
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