Rel. Irrsinn untersagt
#1
Lehrerin scheitert mit Klage zum Kopftuchverbot

Eine Muslimin ist mit ihrer Entschädigungsforderung vor dem Berliner Arbeitsgericht abgewiesen worden. Sie war wegen ihres Kopftuchs an einer Schule abgelehnt worden.

Das Kopftuchverbot für Berliner Lehrerinnen an allgemeinbildenden Schulen ist nach einem Urteil des Arbeitsgerichts rechtens. Damit scheiterte eine abgelehnte Lehramtsbewerberin mit ihrer Klage gegen das Land Berlin. Die junge Frau hatte sich diskriminiert gesehen und geltend gemacht, sie sei wegen ihres Kopftuchs nicht als Grundschullehrerin eingestellt worden. Sie wollte eine Entschädigung erstreiten.

Das Gericht folgte ihren Argumenten nicht. Das Berliner Neutralitätsgesetz behandle alle Religionen gleich, sagte Richter Andreas Dittert. Danach dürften Lehrer, Polizisten und Justizbedienstete keine religiösen Symbole oder Kleidungsstücke tragen.

Zum Tragen von Kopftüchern an Schulen gibt es in den Bundesländern unterschiedliche Regelungen. Berlin beruft sich auf das Neutralitätsgesetz des Landes, die Bewerberin hingegen auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, das ein pauschales Kopftuchverbot an nordrhein-westfälischen Schulen gekippt hatte.

Die Richter in Karlsruhe hatten im März 2015 ein generelles Kopftuchverbot an öffentlichen Schulen für rechtswidrig erklärt und bestimmt, dass Lehrerinnen auch an staatlichen Schulen aus religiösen Gründen grundsätzlich ein Kopftuch tragen dürfen. Sie erklärten damit ein pauschales Verbot in Nordrhein-Westfalen für rechtswidrig, weil es gegen das Recht auf Glaubens- und Bekenntnisfreiheit verstößt.

Dass das Arbeitsgericht den jetzigen Fall nicht Karlsruhe vorlegte, begründeten die Richter mit den Unterschieden des Berliner Gesetzes zu dem von Nordrhein-Westfalen. Die Berliner Regelung sehe keine "gleichheitswidrige Privilegierung zugunsten Chr*stlich-abendländischer Bildungs- und Kulturwerte oder Traditionen" vor. Das Gesetz behandle vielmehr alle Religionen gleich. Außerdem gelte das Verbot religiöser Bekleidung nicht für Lehrer an berufsbildenden Schulen in Berlin. Auch die Klägerin könne an einer Berufsschule unterrichten.


http://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2016-04/kopftuchverbot-berlin-urteil-arbeitsgericht-lehrerinnen

Ajax meint: Gut so, als nächstes wollen Lehrer in Burka gewandet unterrichten! Sowas muss unterbunden werden!
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#2
Glaubst Du wirklich, daß ein deutsches Gericht Irrsinn untersagen würde? Man kann natürlich hier jubeln (ja ist in meinem Sinn) und dort Buh-Rufen (nein, ist nicht in meinem Sinn). Das ist dann wie bei einem Fußballspiel. Je nachdem, welche Sache man persönlich favorisiert, der jubelt man zu.
Entweder man findet einen Weg oder man schafft einen Weg!
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#3
Die Arbeitsweise und Urteilsfindung an deutschen Gerichten sind mir bekannt!

Ich dachte erst, glaubte meinen Augen kaum, es müsse sich um ein Versehen handeln.
Also las ich den Artikel zweimal  Juhu
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#4
Interessant wäre,wenn sich eine Nonne als Grundschullehrerin in Berlin bewerben würde.Ob diese auch wegen ihrer Kutte abgelehnt werden würde?
Ich glaube,nein.
So ein Urteil ist doch nur wieder ein gefundenes Fressen für isl**istische Fanatiker.
Womit die Überschrift "religiöser Wahnsinn" den Nagel auf den Kopf trifft.

Ich selbst denke auch,daß in ein Klassenzimmer keine Kreuze,Kopftücher und ähnliche religiöse Symbole gehören.
Kinder kopieren das Verhalten der Erwachsenen bzw ihrer Umgebung.Allein aus diesem Grund schon hat so ein "Neutralitätsgesetz" seine Berechtigung. 
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#5
Ein 14jähriger Schüler aus Schleswig-Holstein hatte sich geweigert, an einem Schulausflug im Fach Erdkunde teilzunehmen, der die Klasse in eine Moschee führte. Wie die Eltern ganz richtig feststellten, können niemand gezwungen werden, ein rel. Gebäude zu betreten.
Nun sollen sie wegen des Schwänzens des Kindes eine Geldstrafe bezahlen.

http://www.focus.de/politik/deutschland/rendsburg-in-schleswig-holstein-schueler-lehnt-moschee-besuch-ab-jetzt-schaltet-sich-staatsanwaltschaft-ein_id_6118924.html


Vogel
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#6
Es ist eine Frechheit, was sich Schulen und andere Behörden erlauben. Heute ist es noch eine Geldstrafe, die ausgesprochen wird; morgen stehen eventuell schon drastischere Maßnahmen auf dem Zettel. Ich hoffe, der Rechtsanwalt der Eltern spielt nicht nur den Verteidiger, sondern stellt Strafanzeige wegen Nötigung gegen die Verantwortlichen dieser Schule.
Tue was immer ich will!
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#7
Wir haben die Kinder aus der öffentlichen Schule rausgenommen; für mich konsequent und auch wenn es nicht ideal ist, immer noch besser als das, was systematisch in öffentlichen Schulen passiert.  

Abgesehen davon, dass dieser Ausflug in eine Moschee führte, darf man nicht vergessen, wie viel Unterricht über den Balkensepp an den Schulen stattfindet. Das finde ich persönlich genauso doof. Bei uns auf dem Dorf ist das zweimal die Woche in der Grundschule, mehr als für Sportunterricht! Das hinterfragt hier keiner im Ort!
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