Gentechnik-Neuigkeiten
#11
Genauso wichtig wie die die Auswirkung auf den Mensch:

Zitat:Mais ist zwar eine selbstbestäubende Pflanze, ist aber nachweislich eine genutzte Eiweißquelle von Honigbienen. Vor allem im Spätsommer (Ende Juni bis Anfang August), wenn andere Pflanzen nicht mehr blühen, zählt das Pollensammeln im Mais zu einer wichtigen Quelle.

Also sterben dann auch die Bienen elendig durch diese Maispflanze?
Erst wissen, dann denken. Erst denken, dann reden.
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#12
   

Eine Frau im Supermarkt (Aldi) zeigt, dass auf jedem Produkt, das sie in die Hand nimmt, jetzt „Enthält gentechnisch veränderte Zutaten“ steht.

„Ich bin hier bei Aldi, und fast alles, was sie hier haben, enthält gentechnisch veränderte Lebensmittelzutaten. Das sind alles künstliche Lebensmittel.“

Scheint zwar kein deutscher Aldi zu sein, aber das ist in jedem Fall alarmierend.

https://x.com/myhiddenvalue/status/1992375970586898508?t=e03avuLmBGj6xDLXz7YmUw&s=35
Ein schwacher Verstand ist wie ein Mikroskop, das Kleinigkeiten vergrößert und große Dinge nicht erfaßt.
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#13
Als wir vor Jahren durch Mexiko fuhren, waren links und rechts der Straße diese Maisfelder von SynGENta zu sehen. Schön, daß das nun vorbei ist.

   

Das Ergebnis jahrzehntelangen Einsatzes indigener Völker, Bauerngemeinschaften und Organisationen, Wissenschaftlern, Kulturschaffenden, Umweltschützern und der Bevölkerung:

Der Mais ist für die Mexikaner schließlich ihre Lebensgrundlage seit tausenden von Jahren.

Das verfassungsmäßige Verbot des Anbaus von gentechnisch verändertem Mais in Mexiko ist ein großer Schritt und auch für die Welt von großer Bedeutung.

Und das Volk wird seinen Mais weiter verteidigen.
Sei!
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#14
EU will Gentechnik deregulieren

Verbraucher:innen wollen wissen, was auf ihrem Teller landet. Nach derzeit geltendem europäischem Recht müssen Produkte, die gentechnisch veränderte Zutaten enthalten, als solche gekennzeichnet sein. Doch künftig sollen Saatgut, Kulturpflanzen und sogar Wildpflanzen – aber auch Lebensmittel aus Verfahren der Neuen Gentechnik nicht mehr den strengen EU-Vorschriften zur Gentechnik unterliegen. Die EU plant die Neue Gentechnik (NGT) mit üblicher Pflanzenzüchtung gleichsetzen. Dies würde die Wahlfreiheit bedrohen: Jeder Apfel, jedes Brot und jeder Kartoffelsack könnte potenziell Gentechnik enthalten, ohne dass es erkennbar wäre.

...

EU-Parlament: Entscheidung im März


Überraschend hatten sich im Dezember 2025 Vertreter:innen von Kommission, Parlament und Rat nach jahrelangen Verhandlungen im sogenannten Trilog geeinigt und sich für die massive Deregulierung von Neuer Gentechnik ausgesprochen. Kurz danach kam es auch im ständigen Rat der Mitgliedsstaaten zur knappen Mehrheit. Deutschland enthielt sich und forderte Nachbesserung, vor allem hinsichtlich der Kennzeichnungspflicht. Die Entscheidung steht und fällt mit dem EU-Parlament. Das Parlament hatte sich 2024 noch für eine Kennzeichnungspflicht und gegen Patente ausgesprochen. Im März wird eine Entscheidung erwartet.

https://www.greenpeace.de/biodiversitaet/landwirtschaft/anbau/gentechnik-namen-nennen
Finde Dich selbst!
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#15
Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat

Neue biotechnologische Methoden zur Veränderung des Erbguts von Pflanzen, Tieren und Mikroorganismen sollen in Zukunft verstärkt dazu beitragen, unsere Landwirtschaft und Lebensmittelerzeugung für die Herausforderungen des 21. Jahrhunderts bereit zu machen. Das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat setzt sich für einen gesellschaftlich akzeptierten Umgang mit den neuen genomischen Techniken (NGT) ein, der Innovation befördert und die Auswirkungen im Blick behält.

Die neuen genomischen Techniken, zu denen die Genschere CRISPR/Cas zählt, erlauben, zielgerichtet das vorhandene Erbgut zu verändern oder eine zusätzliche Gensequenz an einem spezifischen Genort einzufügen. Deshalb wird allgemein erwartet, dass der gewünschte Zuchtfortschritt auf diese Weise schneller und exakter erreicht werden kann als mit klassischen Züchtungsmethoden.

In der Praxis handelt es sich um ein sehr dynamisches Forschungsgebiet. Die genomischen Techniken werden fortlaufend weiterentwickelt, deren Anwendung für die verschiedenen Einsatzgebiete optimiert und noch einfachere und präzisere Ansätze erprobt. Der grundlegende Ablauf ist immer gleich: Eine Zielsequenz im Erbgut wird angesteuert, dort ein Schnitt gesetzt - und dieser entweder zufällig oder mit Hilfe einer definierten Vorlage repariert.

Neben den neuen genomischen Techniken selbst gewinnen bioinformatische Methoden zunehmend an Bedeutung. Durch das Sequenzieren, also die Analyse von ganzen Genomen entstehen große Datenmengen. Diese zu verarbeiten und zu nutzen, erfordert leistungsstarke informationstechnologische Unterstützung. Biotechnologie und die sogenannte künstliche Intelligenz eröffnen in der Kombination neue Anwendungsmöglichkeiten.

Im Juli 2023 hat die Europäische Kommission einen Verordnungsvorschlag vorgelegt, der bestimmte mit neuen genomischen Techniken (NGT) gewonnene Pflanzen und daraus hergestellte Produkte aus dem Geltungsbereich des bisherigen Gentechnikrechts ausnimmt (Kategorie 1/NGT-1) bzw. das Zulassungsverfahren anpasst (Kategorie 2/NGT-2). Nach der finalen Zustimmung des Europäischen Parlaments am 17. Juni 2026 werden die wesentlichen Regelungen zwei Jahre nach Veröffentlichung wirksam.

NGT-1-Pflanzen werden durch die Behörden auf Grundlage der Art und Anzahl der gentechnischen Veränderungen als vergleichbar zu herkömmlich gezüchteten Pflanzen eingestuft. Das Saatgut wird gekennzeichnet, Risikoprüfung und Zulassungspflicht entfallen. Im Ökolandbau bleiben alle NGT-Pflanzen und -Produkte als gentechnisch veränderte Organismen (GVO) verboten. Wer in Zukunft sicher gehen will, Lebensmittel ohne NGT-Zutaten zu erwerben, kann als Alternative Bio-Produkte kaufen. Denn im ökologischen Landbau ist der Einsatz von gentechnisch verändertem Saatgut verboten. Auch Lebensmittelprodukte mit der nationalen Ohne-Gentechnik-Kennzeichnung werden keine NGT-Zutaten enthalten.
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Weitere Einsatzbereiche von NGT


Neue genomische Techniken werden inzwischen bei allen Organismengruppen insbesondere im Bereich der Forschung angewendet. Seit einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs von 2018 ist geklärt, dass NGT-Organismen gentechnisch veränderte Organismen sind und sich das klassische Gentechnikrecht zur Zeit auch auf diese erstreckt. Wie bei den Pflanzen gibt es auch für mit NGT veränderte Tiere und Mikroorganismen wie Bakterien, Viren oder Mikroalgen potenzielle Anwendungsbereiche. Solche Entwicklungen hat die Europäische Kommission zum Teil in aktuellen Initiativen aufgegriffen. Beispielsweise wird in einem seit Ende 2025 vorliegenden Kommissionsentwurf eine Neuregelung des Einsatzes von gentechnisch veränderten Mikroorganismen im Freiland vorgeschlagen.

24. Juni 2026

https://www.bmleh.de/DE/themen/landwirtschaft/biotechnologie/ngt.html
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