01.06.12006, 15:14
Essen:
Schwein
Rind
Elch
Strauss
Fisch
Meeresgetier wie Tintenfisch, Muscheln,Garnelen
Huhn
etc.
Nicht
Menschen ( Ich komme nicht aus Rothenburg)
Hunde ( sind in meinen Augen heilige Tiere da vom wolf abstammend)
Katzen
Pferde
Mord
(recht.straf.bt.211)
Mord ist gemäß § 211 StGB das vorsätzliche Töten eines Menschen unter Erfüllung eines der Mordmerkmale, die in § 211 StGB Abs. 2 aufgezählt sind. Die Mordmerkmale sind in drei Gruppen aufgeteilt:
* 1. Gruppe: Verwerflichkeit des Beweggrundes (Mordlust, Befriedigung des Geschlechtstriebes, Habgier oder andere niedrige Beweggründe)
* 2. Gruppe: Verwerflichkeit der Begehgungsweise (heimtückisch, grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln)
* 3. Gruppe: Verwerflichkeit des Zwecks (Ermöglichung oder Verdeckung einer anderen Straftat)
Ex unregistrated WOLF
Schwein
Rind
Elch
Strauss
Fisch
Meeresgetier wie Tintenfisch, Muscheln,Garnelen
Huhn
etc.
Nicht
Menschen ( Ich komme nicht aus Rothenburg)
Hunde ( sind in meinen Augen heilige Tiere da vom wolf abstammend)
Katzen
Pferde
Mord
(recht.straf.bt.211)
Mord ist gemäß § 211 StGB das vorsätzliche Töten eines Menschen unter Erfüllung eines der Mordmerkmale, die in § 211 StGB Abs. 2 aufgezählt sind. Die Mordmerkmale sind in drei Gruppen aufgeteilt:
* 1. Gruppe: Verwerflichkeit des Beweggrundes (Mordlust, Befriedigung des Geschlechtstriebes, Habgier oder andere niedrige Beweggründe)
* 2. Gruppe: Verwerflichkeit der Begehgungsweise (heimtückisch, grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln)
* 3. Gruppe: Verwerflichkeit des Zwecks (Ermöglichung oder Verdeckung einer anderen Straftat)
Ex unregistrated WOLF