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1944 – Der letzte Hexenprozeß in England
#3
Kanada löscht Hexenparagraph aus dem Strafgesetzbuch

   

Katholische Kleriker behaupten weiterhin, daß es weltweit noch Aktivitäten von Hexen und Zauberern gibt. Die Kleriker konnten (die von ihnen kontrollierten) Länder in der Vergangenheit davon überzeugen, daß die entsprechende Gesetzgebung dieser Länder den kirchlichen Befehlen (auch in Bezug auf Hexenprozesse) gehorchen muß.

Jetzt hat jedoch Kanada seinen "Hexenparagraphen" sowie die Strafandrohung bei Wahrsagerei aus dem Strafgesetzbuch entfernt. Bisher besagte die "Section 365" des kanadischen Criminal Code, daß die "Behauptung, Ausführung oder Nutzung jeglicher Form von Hexenkunst, Zauberei, Verwünschung oder Beschwörung" sowie die Wahrsagerei und Hellseherei illegal sei. Das Gesetz wurde sogar gelegentlich in Betrugsfällen eingesetzt. Betrug und Scharlatenerie sind in Kanada weiterhin strafbar.

Die Juristen Natasha Bakht und Jordan Palmer erklärten im Fachjournal "Windsor Review of Legal and Social Issues", das Gesetz spiegele eine Kultur, Sichtweise und das juristische System einer gänzlich anderen Zeit wieder. Als etwa Frauen, die sich nicht den sozialen Normen unterwerfen wollten, nicht nur geächtet, sondern auch bestraft wurden. Das Gesetz entstammt einer Zeit, in welcher nicht-chr*stliche Traditionen und Praktiken (die wir heute als Wicca, Totemismus oder Animismus bezeichnen sowie zahlreiche andere Traditionen) als etwas Böses dämonisiert wurden.

Zudem sei das Gesetz schon zu oft ungerechtfertigt angewandt worden. Die Grenze zwischen angewandten und aus Sicht der Gläubigen auch legitimen Praktiken (etwa religiöser Prophetie oder Spiritualismus) und dem, was Kritiker schnell als Schwindel bezeichnen, ist oftmals schmal bzw. eine Frage der Auslegung und Interpretation. Eine solche Auslegung und Interpretation könne sich jedoch schnell ändern, wenn sich jemand – warum auch immer – betrogen fühlt.

In Bayern löste das 1813 in Kraft getretene neue Strafgesetzbuch den seit 1751 geltenden Codex luris Criminalis Bavarici con ab. Bis dahin stand Gotteslästerung, Ketzerei und Hexerei unter Strafe. Zur Herbeiführung von Geständnissen durften Folter, Pfählen, Vierteilen und Verbrennen eingesetzt werden.


Anmerkungen: Könnte der Vatikan (oder auch nur ein kleiner Ortspfarrer) weiterhin Hexen öffentlich verbrennen, dann gingen die Feuer weltweit nicht mehr aus. Auch heute noch hat der Vatikan nur ein Bestreben: Er will verhindern, daß die Lügen und Massenmorde bekannt werden, mit denen die Kirche weltweit zwangseingeführt wurde.
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Kanada löscht Hexenparagraph aus dem Strafgesetzbuch - von Violetta - 10.07.12017, 14:58

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