13.04.12004, 21:26
Sehr geehrte Violetta,
wir haben Ihr Schreiben vom 10.04.2004 erhalten und nehmen hierzu wie folgt Stellung:
Unser Unternehmen ist sowohl in der Greenpeace-Liste der Bewertung bei Lebensmitteln als auch bei Tierfutter jeweils mit einem roten Punkt gekennzeichnet. Dieser rote Punkt sagt für unser Unternehmen lediglich aus, dass wir zu den Unternehmen gehören, die Greenpeace nicht geantwortet haben, weil wir uns an die lebensmittelrechtlichen Vorschriften, einschließlich der Vorschriften zur Gentechnik halten.
Die EU hat mit Zustimmung des Europäischen Parlaments also der Volksvertretung, die EG-Verordnungen 1829/ und 1830/2003 zur Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit von GVO-Lebensmitteln verabschiedet, die am 18.04.2004 in Kraft treten. Diese Verordnungen und alle weiteren einschlägigen Vorschriften werden von uns selbstverständlich beachtet.
Sofern unsere Produkte nach diesen Vorschriften kennzeichnungspflichtige GVO-Zutaten enthalten würden, wären diese selbstverständlich von uns mit Wirkung ab 18.04.2004 gekennzeichnet. Tatsächlich sind jedoch Milch und Milchprodukte ohne Zutaten nicht zu kennzeichnen. Sofern Zutaten aus anderen Lebensmitteln eingesetzt werden, haben wir bei unseren Vorlieferanten sichergestellt, dass sie dem EG-Recht entsprechen. Diese unterliegen nicht der Kennzeichnungspflicht.
Wir hoffen, dass wir Ihre Zweifel an unserem Unternehmen und unseren Produkten ausräumen konnten und verbleiben
mit freundlichen Grüßen
Ihre
Bergader Privatkäserei
Marketing
i. V. Susanne Oppermann i. A. Brigitte Gramminger
wir haben Ihr Schreiben vom 10.04.2004 erhalten und nehmen hierzu wie folgt Stellung:
Unser Unternehmen ist sowohl in der Greenpeace-Liste der Bewertung bei Lebensmitteln als auch bei Tierfutter jeweils mit einem roten Punkt gekennzeichnet. Dieser rote Punkt sagt für unser Unternehmen lediglich aus, dass wir zu den Unternehmen gehören, die Greenpeace nicht geantwortet haben, weil wir uns an die lebensmittelrechtlichen Vorschriften, einschließlich der Vorschriften zur Gentechnik halten.
Die EU hat mit Zustimmung des Europäischen Parlaments also der Volksvertretung, die EG-Verordnungen 1829/ und 1830/2003 zur Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit von GVO-Lebensmitteln verabschiedet, die am 18.04.2004 in Kraft treten. Diese Verordnungen und alle weiteren einschlägigen Vorschriften werden von uns selbstverständlich beachtet.
Sofern unsere Produkte nach diesen Vorschriften kennzeichnungspflichtige GVO-Zutaten enthalten würden, wären diese selbstverständlich von uns mit Wirkung ab 18.04.2004 gekennzeichnet. Tatsächlich sind jedoch Milch und Milchprodukte ohne Zutaten nicht zu kennzeichnen. Sofern Zutaten aus anderen Lebensmitteln eingesetzt werden, haben wir bei unseren Vorlieferanten sichergestellt, dass sie dem EG-Recht entsprechen. Diese unterliegen nicht der Kennzeichnungspflicht.
Wir hoffen, dass wir Ihre Zweifel an unserem Unternehmen und unseren Produkten ausräumen konnten und verbleiben
mit freundlichen Grüßen
Ihre
Bergader Privatkäserei
Marketing
i. V. Susanne Oppermann i. A. Brigitte Gramminger