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EU-Verordnung gegen Homöopathie
#4
Es gibt schon verschiedene Einschränkungen. Beispielsweise das homöopathisch zubereitete Mittel Opium ist, auch in höheren Potenzen, rezeptpflichtig, gilt in den tieferen Potenzen gar als Betäubungsmittel, gar nicht so wenige Mittel sind in den Tiefpotenzen rezeptpflichtig, wenn also noch ein Stoff nachweisbar ist, weiterhin gibt es Engpässe seltener Mittel, weil sie nicht mehr von vielen Firmen hergestellt werden, betroffen sind auch die sog. Nosoden. Es geht hierbei, wie ich es verstehe, um den Nachweis der Keim- und Virenfreiheit in homöopathischen Mitteln, wie es das Arzneimittelgesetz vorschreibt, besonders in tierischen Mitteln und eben den Nosoden. Klingt erstmal ja auch sinnvoll, aber laut dem Verband der klassischen Homöopathen Deutschland e.V. ist ein solcher Nachweis, bei höheren Potenzen jedenfalls, überflüssig (weil ja immens verdünnt, nehme ich an), weshalb einige Hersteller wohl auf die Herstellung der Tiefpotenzen verzichteten, um nicht das Herstellverfahren selbst zu verändern, was ja das Mittel verändern würde.
Eine Problematik gibt es also schon, und gerade für Heilpraktiker sicher auch nicht unerhebliche Einschränkungen, weil sie keine Rezepte ausstellen können und auch keine rezeptpflichtigen Arzneimittel anwenden dürfen (soweit ich weiß jedenfalls).
Was heute oft Alternativmedizin genannt wird kommt, ganz allgemein, meist aus der Erfahrungsmedizin, die hierzulande auch als Maßstab anerkannt ist/war. Die Eu Normen verlangen, wie es aussieht, klinische Prüfungen, die aber teuer sind, und von den oftmals kleineren Herstellern von Naturheilmitteln meist nicht getragen werden können. Viele Naturheilmittel könnten daher vom Markt verschwinden oder sind vielleicht bereits verschwunden, wegen EU Normen, denen man Rechnung tragen mußte oder wollte (weiß ich nicht). Das hängt auch mit dem Arzneimittelgesetz zusammen.

Der Codex alimentarius befaßt sich mit "Lebensmittelsicherheit und -produktqualität" (aus Wikipedia). Hier geht's nicht um Arzneien, sondern welches Lebensmittel in welcher Qualität "gesund und sicher" ist und welches nicht. Also Aspartam ist ja in vielen Produkten drin, muß also sicher sein Lol , wohingegen Stevia als und in Lebensmitteln nicht erlaubt ist, weil man das erst noch ganz gründlich prüfen muß, ob das ganz wirklich auch sicher ist. Ogrins
Den Zusammenhang sehe ich dort, wo manche Nahrungsmittel bzw. Nahrungsergänzungsmittel auch zu Heilzwecken eingesetzt werden können, wenn die Zusammensetzung oder Qualität, Menge diesem Codex für Lebensmittel widerspricht, entsteht hier natürlich auch wieder eine Problematik für Heilverfahren, die dann z.B. verschreibungspflichtig würden.
Ich sehe jetzt aber immer noch nicht die Betroffenheit für homöopathische Arzneimittel.
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EU-Verordnung gegen Homöopathie - von Barbara Thielmann - 02.05.12009, 09:24
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