TS und NAC
#3
Dazu habe ich auch noch etwas Interessantes im Internet gefunden:

Thelema-Anhänger vor Gericht, 2002-04-18 10:00

Am 14.04. fand vor dem Amtsgericht Dannenberg ein Strafverfahren gegen Anhänger der sich selbst so nennenden "Ethos-Gemeinschaft Thelema" statt. Erstmalig war eine Geschädigte der Thelema-Gruppe bereit, über die an ihr begangenen Straftaten zu auszusagen. So war es möglich geworden, daß die Staatsanwaltschaft einen Strafbefehl gegen die beiden Angeklagten erwirken konnte. Zwar sind der Polizei diverse Fälle von Schädigungen durch Mitglieder der Thelema-Gruppe bekannt, bis jetzt war es allerdings nicht möglich, konkrete Ermittlungsverfahren einzuleiten, da keine der - hauptsächlich weiblichen - Geschädigten über das Erlittene berichten wollte.

Gegen die hier angeklagten Martina Y. und Michael H., die eine Lebensgefährtin des Sektenchefs Michael E., der andere damals Mitbewohner der Bergener "Wohngemeinschaft" war ein Strafbefehl erlassen worden, der sie der Anstiftung zur Nötigung bzw. im Falle des H. der Nötigung beschuldigte. So soll im Jahre 1996 eine Teilnehmerin sogenannter "Sexausbildungskurse" durch Anwendung von körperlicher Gewalt dazu genötigt worden sein, in das Schlafzimmer des Gruppenchefs Michael E. zurückzukehren, um dort mit ihm "den Geschlechtsverkehr auszuüben".

Um das durchzusetzen soll der Angeklagte H. auf Anweisung von Martina Y. das Opfer zu Boden geworfen und an den Haaren über den Teppich bis in das Schlafzimmer geschleppt haben, wobei diese diverse Verletzungen erlitt. In einem zweiten Fall soll der Angeklagte H. eine andere Frau, die das Haus der Gruppe verlassen hatte, bis auf die Strasse verfolgt, sie dort gegen eine Wand gedrückt und unter Anwendung von Gewalt wieder zurück in das Haus gebracht haben. Ausserdem sei der Geschädigten zwangsweise Alkohol eingeflößt worden, um sie gefügig zu machen. Durch den Einspruch der beiden Angeklagten gegen den Strafbefehl kam es zur Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Dannenberg.

Beide Angeklagten konnten sich auf Befragung durch Richter Reif nicht an derartige Vorfälle erinnern. Der Angeklagte H. räumte ein, daß an diesen Abenden viel Alkohol getrunken wurde, "ab 2,0 Promille aufwärts" und er sich vielleicht deswegen nicht erinnern könne. Martina Y. bestätigte ebenfalls, daß Alkoholtrinken zum "normalen" Ablauf eines solchen Ausbildungsabends gehörten.

Es sei allerdings nie jemand gezwungen worden, mitzutrinken. Die Frage, wie sich denn dieser erhebliche Alkoholkonsum mit den angeblichen "Ausbildungs"zielen des Abends vertrug, wurde von beiden nicht beantwortet.

Zum Schutze des Opfers wurde die anschließende Befragung der Geschädigten auf Antrag des Staatsanwalts unter Ausschluß der Öffentlichkeit durchgeführt. Wie Richter Reif nach Wiederherstellung der Öffentlichkeit mitteilte, hatte der Angeklagte H. auf Anraten von Richter und Staatsanwalt nach der Befragung der Geschädigten seinen Einspruch gegen den Strafbefehl zurückgenommen. Somit ist der erlassene Strafbefehl gegen den Angeklagten H. über eine Geldstrafe von damaligen 7500 DM rechtskräftig. Gegen die Angeklagte Martina Y. wurde weiter verhandelt.

Die folgenden Zeugenaussagen - fast ausschließlich Thelema-Gruppenmitglieder - ergaben keine tiefgreifende Aufklärung über die Geschehnisse des Tatabends. Keiner der geladenen Zeugen konnte sich an "derartige" Geschehen erinnern. Nur freiwillig hätten Kursteilnehmerinnen sich sexuell mit dem Sektenchef eingelassen. Und Alkohol sei "wie in einer Kneipe" getrunken worden, völlig freiwillig, niemand sei dazu gezwungen worden. Aber immerhin: ein Zeuge erhellte den Zusammenhang zwischen Alkohol trinken und "Ausbildungsabend" mit dem Satz: "Man kann logischer denken, wenn man ein wenig Alkohol getrunken hat." -

Von Gewalt gegen die Geschädigte wollte niemand wissen. Allein das gleichförmige Auftreten dieser Zeugen liess auf einen gemeinsamen Hintergrund schliessen: unauffällig gekleidet ohne sichtbare Attribute, die auf eine Zugehörigkeit zu einem Satansorden schliessen liessen, sprachen sie allesamt so leise und auffällig langsam, dass Staatsanwalt und Richter sich des öfteren zu der Frage veranlasst sahen, ob sie Drogen genommen hätten. Auch auf die immer wieder deutlich ausgesprochenen Warnungen über die Folgen einer Falschaussage durch Richter Reif änderte keiner der Zeugen seine Aussagen.

Auch Michael E. bestätigte in seiner Aussage, daß Alkoholkonsum während der sogenannten Ausbildungsabende durchaus normal war, stritt aber gleichzeitig ab, jemals sexuellen Verkehr mit der Geschädigten gehabt zu haben, der nicht auch von ihrer Seite freiwillig erfolgt sei. Unklar blieb, wieso Michael E., der zur Zeit der Vorfälle eine Haftstrafe wegen Vergewaltigung und Körperverletzung in der JVA Uelzen absaß, regelmässig zu Wochenendfreigängen nach Hause durfte. Den Vollstreckungsbehörden war offensichtlich nicht bekannt, daß E. seinen Sexualpraktiken und erheblichem Alkoholkonsum auch während seiner Freigänge nachging.

Inwieweit die in der Hauptverhandlung bekannt gewordenen Einzelheiten über den Ablauf dieser Abende dazu führen werden, daß die vorzeitige Entlassung von E. nachträglich widerrufen wird und er die Reststrafe absitzen muß, bleibt der Entscheidung der Staatsanwaltschaft überlassen. Es war jedoch am Rande zu hören, daß ein Widerruf geprüft werde. Erst als der ehemalige Beziehungspartner der Geschädigten seine Aussage machte, änderte sich das Bild: seine damalige Freundin hätte sich nach dem Kontakt mit der Gruppe immer mehr verändert, von Tag zu Tag sei sie mit neuen Verletzungen nach Hause gekommen, von Prellungen angefangen über Brandwunden bis hin zu einem gebrochenen Fuss. Er hatte sogar versucht, selbst in die Gruppe aufgenommen zu werden, um seine Freundin dem Einfluss zu entziehen. Dies sei ihm aber nicht gestattet worden. Insgesamt bestätigte er alle Aussagen der Geschädigten. Gegen Martina Y. wurde von Richter Reif nach Abschluß der Hauptverhandlung eine Geldstrafe in Höhe von 150 Tagessätzen á 20 EUR verhängt. Insgesamt wurde die Geschädigte als absolut glaubwürdig, die Aussagen der anderen Zeugen, die aus dem Thelema-Umfeld jedoch als wenig glaubhaft und vorher abgesprochen eingestuft. Ob nun gegen Michael Eschner wegen Vergewaltigung weiter ermittelt wird, mochte Staatsanwalt Brandt nicht bestätigen. Sein Hauptproblem: es gibt zu wenig Zeugen, die nach ihrem Ausstieg aus Thelema bereit sind, über die erlittenen Taten zu berichten.

Das mache es ihm auch so schwierig, Eschner wegen Vergewaltigung anzuklagen, da es über die Vorgänge im Schlafzimmer keine Aussagen gebe.

Hintergrund:

Eine A. C. Nachfolge eigener Prägung pflegt Michael D. Eschner, geb. 1949 in Berlin (MDE). Er versteht sich als A.C. -Inkarnation und gründete 1982 den "Thelema-Orden des Argentum Astrum", eine Art Ordensgemeinschaft, in welche die Eintretenden ihr ganzes Vermögen einbrachten. Nach Aussagen ehemaliger Mitglieder führten Ekeltraining, meditative Parforceleistungen, übermässiger Alkoholgenuss und sexualmagische Übungen beim Mitglied zu einer weitgehenden Zerstörung der eigenen Person. Eschner versteht diese "restlose Konditionierung" der Mitglieder als Durchbruch zum eigenen wahren Ich und zum eigenen wahren Willen Das Motto "Tu, was du willst" verbindet sich - diesen Schluss ziehen Kritiker - mit der permanten Verunsicherung dessen, was wirklich eigener Wille wäre und führt in den radikalen Gehorsam gegenüber Eschner und seiner Gemeinschaft.

Nach Problemen mit der Justiz verlegte Eschner seine Gemeinschaft 1985 aus Berlin nach Bergen an der Dumme. 1992 wurde er wegen Vergewaltigung und Körperverletzung vom Landgericht Lüneburg zu einer Freiheitsstrafe von 6 Jahren verurteilt. Ein Ursache für diese nicht endenden Probleme liegt vielleicht in der Überzeugung Eschners, dass das Liber AvL (das wesentlichste Werk von A.C. ) als Gesetz für Thelemiten über dem staatlichen Gesetz steht. Die Thelemiten versuchten in ganz Deutschland ein Netz von Thelemitenzirkeln aufzubauen. Sie boten Kurse in Magie und Meditation an verschiedenen Orten in Deutschland an.

Nach seinem Gefängnisaufenthalt tritt MDE mit seinen Initiativen nicht mehr unter dem Namen Netzwerk Thelema auf. Im MDE-Net wirbt er aber weiterhin für seinen Weg zum Uebermenschentum, immer noch inspiriert durch Nietzsches "Zarathustra" und angeleitet durch A.C. "LAl". (Quelle: www.relinfo.ch: http://www.relinfo.ch)

Seit die Gruppe Ende der 80er Jahre in Bergen aufgetaucht ist, gibt es immer wieder Berichte über Straftaten an Frauen, die an den Kursen der Gruppe teilgenommen hatten.. Bis jetzt war es allerdings nicht möglich, die Täter einer Strafverfolgung zu unterziehen, da die Geschädigten seltenst bereit sind, über ihre Erfahrungen in der Öffentlichkeit zu sprechen. Teilweise haben sie Angst, Repressionen durch die Gruppe ausgesetzt zu sein, teilweise möchten sie über diesen Teil ihrer persönlichen Geschichte nicht mehr sprechen - einfach nur vergessen. So gibt es zwar Dutzende von (privaten) Berichten über Brandverletzungen, Schnittwunden, Prellungen und andere schwere Verletzungen, mit denen TeilnehmerInnen aus den sogenannten "Ausbildungsabenden" nach Hause kommen. Von aufgezwungenen Selbstverletzungen wie z. B. Schnitte mit Rasierklingen in die Handgelenke wird berichtet, die dazu dienen sollen, sich selbst in Richtung einer gruppeninternen "Sprachhygiene" zu disziplinieren. Aber diese Taten sind nicht juristisch verfolgbar, da die Opfer diese Vorwürfe der Justiz gegenüber nicht wiederholen.

Akquiriert wurden viele Mitglieder über Kurse, die Thelema-Mitglieder in den
Kreisvolkshochschulen Salzwedel und Lüchow-Dannenberg angeboten hatten, Getarnt als Yogaoder Philosophiekurse war für Nicht-Informierte nicht erkennbar, daß das eigentlich Ziel der Kurse war, neue Mitglieder für die Thelema-Gemeinschaft zu finden.

Insbesondere Frauen, die auf Sinnfindungssuche waren oder sich ganz allgemein für Bewußtseinserweiterung interessierten, gehörten zu dem für Thelema interessanten Personenkreis. Und wenn sie denn noch Geld mitbrachten, umso besser!

Aktuell leben Im Zentrum der "Ethos-Gemeinschaft-Thelema", wie sich die Gruppe selber nennt, in Bergen-Dumme ca. 50 Personen, die zum engen Kreis um Eschner gehören. Mindestens zwei Verlage (Kersken-Kanbaz und Phänomen) sind in Händen von Thelema-Anhängern und verbreiten die Elaborate und A.C.-Übersetzungen von M. Eschner. Auch die internen Kurse werden weiterhin durchgeführt. Allerdings treten die Thelemiten nach der Verhaftung Eschners in der Öffentlichkeit noch verdeckter auf.

So wird im aktuellen Programm der Kreisvolkshochschule Lüchow-Dannenberg in Clenze ein Word-Kurs angeboten, der von einem Thelema-Mitglied geleitet wird - ohne jeglichen Hinweis auf die ideologischen Hintergründe des Referenten. Der zuständigen Leiterin der Kreisvolkshochschule Lüchow-Dannenberg Frau Matzker-Steiner war bisher nicht bekannt, daß dieser Referent zur Thelema-Gruppe gehört. Sie werde sich aber um das Problem kümmern, versprach sie wendland-net. Das Vorgehen mit allgemeinen, unverdächtigen Kursen in die Öffentlichkeit zu gehen, passt zu den eigenen aktuellen Aussagen von M. Eschner auf seiner Website: Zitat: "Da nicht alle Menschen an dem Gesamtprogramm der EGT interessiert sind, werden z.Zt. in verschiedenen Städten und Ländern allgemeine EGT-Gruppen aufgebaut. Die Inhalte dieser Gruppen beginnen mit allgemein interessierenden esoterischen und magischen Themen und enden bei der Vermittlung von Techniken zu bewußter Reinkarnation."


Entweder man findet einen Weg oder man schafft einen Weg!
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