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Und weil ich gerade dabei bin ...
#1
... mich durch die Netzwelt und deren Nachrichten zu bewegen, hier noch etwas aus dem "Law-Blog":

http://www.lawblog.de/index.php/archives/2010/10/19/das-handy-und-seine-verwandten/

Zitat: Das Handy und seine Verwandten

Wenn man als Richter verurteilen will, kriegt man das auch hin. So zum Beispiel das Amtsgericht Sonthofen. Das Gericht hat mit folgender Erkenntnis ein Bußgeld gegen einen Autofahrer wegen “Telefonierens” am Steuer bestätigt hat:

Auch handelt es sich bei dem sog. “Walki-Talki” um ein Mobilfunkgerät.

Mit dieser Begründung möchte das Gericht erklären, dass ein Funkgerät, welches der Autofahrer in die Hand genommen hatte, im Prinzip das Gleiche ist wie ein Handy. Zur Absicherung kommt dann auch gleich der Hinweis auf den Sinn des Gesetzes. § 23 Absatz 3 Straßenverkehrsordnung wolle Verhalten bestrafen, das vom Straßenverkehr ablenkt.

Dabei hätte es sich durchaus gelohnt, die Vorschrift vorher zu lesen. Darin ist nämlich gerade nicht von Mobilfunkgerät oder Mobilfunktelefonen die Rede. Sondern von Mobil- oder Autotelefonen. Wobei diese Formulierung sehr stark dafür spricht, dass der Gesetzgeber eben gerade keine Funkgeräte erfassen wollte. Ebenso wenig übrigens Gespräche mit dem Beifahrer, das Einstellen des Autoradios oder eine Elektrorasur [oder Rauchen, Anm. Knight].

Dass sogar der Wortlaut des Gesetzes verdreht wird, um eine Entscheidung zu rechtfertigen, hat man dann allerdings auch eher selten.

(AG Sonthofen vom o1.o9.2010, 144 JS 5270/10; via)

Was ist wohl der treffendste Satz in dem Artikel bzw. was ist an dem Satz falsch?
Bin sicher ihr findet das ganz schnell ...

Grüße vom Ritter
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"Sie wollen die Wahrheit? Sie können die Wahrheit doch gar nicht vertragen!" Jack Nicholson in Eine Frage der Ehre
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#2
Hallo , und was soll uns das sagen?????
Haarspalterei bei solchen Delikten ist doch bekannt.

Ich glaube du willst dich nur wichtig machen

Grüß G*tt
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#3
Welche Haarspalterei?

Zitat:Wenn man als Richter verurteilen will, kriegt man das auch hin.

Das ist für mich hier die unterschwellige Unterstellung: Nämlich die der grundsätzlichen Unfähigkeit der Richter zu sauberen Entscheidungen. Es gehört sogar zu der Pflicht des Richters je nach Fall Gesetzestexte nach ihrem ursprünglichen Sinn hin abzuwägen - sonst könnte man ja gleich einen Zentralcomputer installieren, der immer genau "nach Text" entscheidet.

Und das alles auch noch in einem Fall, der m.M. korrekt nach gesundem Menschenverstand entschieden wurde. Es geht nicht ums Telefonieren oder reden an sich sondern ums Herumhantieren mit dem Gerät. Das ist mit dem Funkgerät genauso.

Und dann noch:

Zitat:Dass sogar der Wortlaut des Gesetzes verdreht wird, um eine Entscheidung zu rechtfertigen, hat man dann allerdings auch eher selten.

Unterschwellig No.2 (in scheinbarem Widerspruch zur ersten): "Gesetzesverdrehungen kommen selten vor."
Das kommt sehr häufig vor und nicht selten - speziell um korrupte Brüder zu schützen.
Erst wissen, dann denken. Erst denken, dann reden.
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#4
Astro, wie man sieht gehörst Du eben nicht zu denen die den Kern begreifen können und wollen ...

Aber macht nichts, THT hat es dafür gut ausgearbeitet.

Auch wenn das meiner Meinung nach nicht nur unterschwellig sondern gängige Praxis ist.

Und falls Du es überlesen hast:
Der Text ist von einem Anwalt aus seinem Internet Blog, also kann von wichtig machen meinerseits aber auch in gar keiner Weise die Rede sein ... Wer lesen kann ist klar im Vorteil ...

Bis dann vom

Ritter
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#5
Werter Knight,

Zitat:Wer lesen kann ist klar im Vorteil ...

da bin ich mir nicht mehr so 100%ig sicher, bei dem ganzen Schund der (außerhalb dieser Hallen) geschrieben wird. Lol
Erst wissen, dann denken. Erst denken, dann reden.
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#6
THT schrieb:Werter Knight,

Zitat:Wer lesen kann ist klar im Vorteil ...

da bin ich mir nicht mehr so 100%ig sicher, bei dem ganzen Schund der (außerhalb dieser Hallen) geschrieben wird. Lol

Hast recht, da fehlt noch ein kleines Wort in dem von Dir zitierten Satz: richtig ;-)
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#7
Der sogenannte "Ermessensspielraum" der Richter ist inzwischen soweit ausgedehnt, daß die (fast) sämtliche Gesetze nach Gutdünken behandeln dürfen. Für den Bürger bedeutet das immer weniger Rechtssicherheit. Dafür jedoch Willkür und Verurteilung nach Naselänge. Ein Gerichtsurteil ist somit fast zum Lotteriespiel verkommen.
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#8
Was regst du dich auf, werter Dancred? Der König steht über dem Gesetz. So war das schon immer. Und immer mehr Egomane fühlen sich in ihrem Größenwahn wie Könige, für die keine Regeln gelten.

Niemand will sich heute noch an irgendwas halten müssen. Totale gesellschaftliche und zwischenmenschliche Verwahrlosung ist die Folge.
Was man will – nicht was man wünscht – empfängt man.

Cosima Wagner
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#9
Sich wie ein König fühlen oder König sein ist ein großer Unterschied. Blinzeln Insofern kann ich nachvollziehen, was Dancred schreibt.

Gruß, ?ono
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#10
Dancred:
Zitat:Der sogenannte "Ermessensspielraum" der Richter ist inzwischen soweit ausgedehnt, daß die (fast) sämtliche Gesetze nach Gutdünken behandeln dürfen.

Jedes Extrem ist auf Dauer schädlich. Ich kenne den aktuellen Stand dieser richterlichen Freiheit jedoch nicht. Wenn es so ist wie Du schreibst, dann wäre das natürlich aus dem Lot.
Allerdings ist so ein Spielraum genau der Bereich, der einem selbstbewußten Geist das Beeinflussungspotenzial verschafft. Eine Gerichtsverhandlung mit einer mechanischen Abfertigung nach Text ist schwerer zu manipulieren, das wäre der Nachteil. Ich empfinde einen gesunden Ermessensspielraum auch aus diesem Grund als wichtig und natürlich, weil Gesetze aus sich selbst heraus keine Intelligenz oder Weisheit besitzen - da muß immer wieder manuell nachgeholfen werden.

Für viele "Rechtsfälle" braucht man im Idealfall m.M. gar kein Gesetz, sondern einen ausgeprägten Rechtssinn und Menschenverstand.

Gruß
Erst wissen, dann denken. Erst denken, dann reden.
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