Testlauf Zur Menschenüberwachung ...
#3
Dazu passt auch folgende Meldung:

Auch beim Barkeinkauf von bestimmten Produkten muss zukünftig Name und Adresse angegeben werden

Beim Einkauf von Luxuswaren müssen Käufer in Zukunft ihren Namen angeben. Die Einzelhändler seien nach einer neuen Verordnung des Bundesfinanzministeriums dazu verpflichtet, bei Waren mit einem Wert von vorerst 15.000 Euro Namen und Adresse des Käufers zu notieren. Das berichtet die Zeitschrift "Capital" (Ausgabe: 11/2004).

Betriebsprüfer können die entsprechenden Angaben an das Finanzamt des Kunden weiterleiten. Dort kann dann die Steuererklärung zum Vergleich herangezogen werden. Sind die Einkünfte im Vergleich zu den Ausgaben zu niedrig, seien Nachfragen der Finanzbehörde programmiert. Vor allem Autokäufer werden von dieser Regelung getroffen, die ab sofort in Kraft ist.

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[Kein Betreff] - von Wizard - 11.07.12004, 20:38
[Kein Betreff] - von engelchen - 13.07.12004, 17:10
[Kein Betreff] - von Anubis - 13.07.12004, 18:01
[Kein Betreff] - von Knight - 14.07.12004, 06:13

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