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Vertreter blablabla
#17
Zitat:Es geht hierbei nicht um "fromme Wünsche" sondern um eindeutiges Recht.

Ein Forum und eine Internet-Seite, die nicht mal über ein Impressum verfügen, sollten nicht zu sehr auf ihr Recht pochen. Blinzeln Keine Angst, hier hat keiner solche Absichten, nur mal als Tipp am Rande.

Die rechtliche Lage ist die:

http://www.soundnezz.de/materials/415a8bd0d1a6d.pdf

Zitat:Bei öffentlichen Veranstaltungen oder wenn jemand mit deutlich
sichtbarem Mikrofon unmittelbar befragt wird ist von einer stillschweigenden
Einwilligung auszugehen. Diese Einwilligung kann im Nachhinein nicht frei widerrufen werden. Ist sie einmal erteilt, kann sie der/die InterviewpartnerIn nicht wieder zurückziehen, es sei denn, das Interview wird bearbeitet: Dann besteht die Möglichkeit, dass der/die Interviewte sich die bearbeitete Fassung zur Genehmigung vorlegen lässt.

Grundsätzlich unzulässig und strafrechtlich verfolgbar ist die heimliche Tonaufnahme mit versteckten Geräten. Nach § 201 StGB kann bestraft werden, wer unbefugt

1. das nicht öffentlich gesprochene Wort eines anderen auf einen Tonträger aufnimmt oder
2. eine so hergestellte Aufnahme gebraucht oder einem Dritten zugänglich macht.
Ebenso wird bestraft, wer unbefugt das nicht zu seiner Kenntnis bestimmte, nicht öffentlich gesprochene Wort eines anderen mit einem Abhörgerät abhört.

Das entscheidende Kriterium hierbei ist die Nichtöffentlichkeit:

Hiervon ist die Rede, wenn das Wort nicht über einen kleineren, durch persönliche oder sachliche Beziehungen abgegrenzten Personenkreis hinaus wahrnehmbar ist (Dreher/Tröndle, Kommentar zum StGCool. Insofern kann das Gespräch auf der Straße sehr wohl nicht öffentlich, eine Veranstaltung in einem geschlossenen Raum
dagegen öffentlich sein. In Gerichtsverhandlungen sind Tonaufnahmen grundsätzlich unzulässig, Tonaufnahmen von Parlamentssitzungen bedürfen der Einwilligung des/der ParlamentspräsidentIn als Inhaberin des Hausrechts.

Die Privat- und Intimsphäre ist räumlich und inhaltlich vor Eingriffen geschützt: Hierunter fällt einerseits der häusliche Bereich, zum anderen PartnerInnenschaft, Sexualität und Familie. Aber auch hier gilt: Je weiter eine Person im Rampenlicht steht, desto weiter treten die Persönlichkeitsrechte hinter das öffentliche Interesse zurück.

Anders sieht dies bei Zitaten aus: Hier gilt die Zitatfreiheit, allerdings muss die Quelle angegeben werden.

Der springende Punkt sowohl bei O-Ton- wie bei Textzitaten ist allerdings, dass eine eigenständige schöpferische Leistung erkennbar ist, die Zitate nur als Beleg für eigene Erörterungen dienen (§§ 24 und 51 Urheberrechtsgesetz). Findet eine pure Aneinanderreihung der Zitate ohne eine neue schöpferische Leistung statt, können durch die UrheberInnen Schadenersatzforderungen geltend gemacht werden.

Da der Lord selbst Urheber seiner Texte gewesen ist - hat Wodans-Erben-Forum, auch wenn diese Texte ursprünglich in diesem Forum geschrieben wurden, keinen Eigentumsanspruch - weder auf die Texte von Paganlord - noch auf die der anderen Benutzer.

Aber die Diskussion können wir auch einstellen, weil langweilig und sowieso gegenstandslos.

Desweiteren habe ich herausgefunden, dass es sich bei Wodans-Erben um eine Geza-Seite handelt. Der Berserker ist also nur so eine Art eingesetzter Beauftragter von Geza.

Tue was immer ich will!
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[Kein Betreff] - von Geza - 19.02.12006, 14:58
[Kein Betreff] - von Hælvard - 19.02.12006, 15:01
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[Kein Betreff] - von Anubis - 19.02.12006, 21:49
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