| 
		
	
	
			Gast Gast
 
 
		
 
Bedankte sich: x gedankt in  Beiträgen
 
 
	
	
		Ovanalon schrieb:Charakteristik: Thiabendazol ist ein in saurer Umgebung gut wasserlöslicher Thiabendazol ist ein weißes, geruch- und geschmackloses Pulver, das löslich in Wasser und nur wenig löslich in Alkohol ist. 
hast du da literaturangabe dazu? 
was ist sauer? pH-Wert? bezeifle das ein wenig. 
arbeite mit thiabendazol im labor. Soviel ich weiß, ist Thiabendazol mit einer Löslichkeit von ca 30mg/l (wert schwankt je nach quelle etwas) in Wasser ziemlich schwer löslich, aber Methanol sehr viel besser, also genau umgekehrt zu deinen angaben. als eher apolares molekül wird es vermutlich auch in wachs gut gelöst sein.gibt es untersuchungen, wie gut es aus dem wachs herauslösbar ist? 
p.s.: nimmt man an, dass die LD50 ratte, oral (3,3-8,6 g/kg) auf 70kg mensch hoch und berücksichtigt man die löslichkeit in wasser, dann müsste man 6600-20000 Liter mit thiabendazol gesättigtes wasser trinken, um auf die LD50 zu kommen.
	 
	
	
	
		
	Beiträge: 1.677 
	Themen: 64 
	Registriert seit: Jun 2006
	
 Bewertung: 
367 Bedankte sich: 191209071x gedankt in 410 Beiträgen
 
 
	
	
		Zitat:hast du da literaturangabe dazu?was ist sauer? pH-Wert? bezeifle das ein wenig.
 arbeite mit thiabendazol im labor. Soviel ich weiß, ist Thiabendazol mit einer Löslichkeit von ca 30mg/l (wert schwankt je nach quelle etwas) in Wasser ziemlich schwer löslich, aber Methanol sehr viel besser, also genau umgekehrt zu deinen angaben. als eher apolares molekül wird es vermutlich auch in wachs gut gelöst sein.gibt es untersuchungen, wie gut es aus dem wachs herauslösbar ist?
 p.s.: nimmt man an, dass die LD50 ratte, oral (3,3-8,6 g/kg) auf 70kg mensch hoch und berücksichtigt man die löslichkeit in wasser, dann müsste man 6600-20000 Liter mit thiabendazol gesättigtes wasser trinken, um auf die LD50 zu kommen.
 
Ich weiss, Lebensmittel werden heute im Labor "veredelt", sonst haetten Leute wie "Gast" keinen Beruf. Man darf sich also nicht wundern, wenn der seinen Broterwerb verteidigt. Die Fakten sehen jedoch anders aus: Thiabendazol (E 233) rangiert auf der Skale der 10 gefaehrlichsten Lebensmittelzusaetze auf Platz 2.
Wer beim Backen oder Einmachen billig gefahren ist und nicht biologisch angebaute Zitrusfrüchte oder Bananen gekauft hat, weiß welch übles Nachspiel das haben kann. Hautausschlag, Übelkeit und Erbrechen sind die üblichen Reaktionen des Körpers. 
 Auf der Schale der Früchte befindet sich Thiabendazol, ein snythetisch hergestelltes Fungizid. Es ist auch unter dem Namen E 233 bekannt. Aber haben Sie diesen Zahlencode schon einmal an einer Banane gesehen? Um sicher zu sein, greifen Sie lieber zur Bio-Banane oder zur Bio-Orange.
 
Die 10 gefährlichsten Lebensmittelzusätze im Überblick 
01 Schwefeldioxid (E 220)  
02 Thiabendazol (E 233)  
03 Citronensäure (E 330)  
04 Allergie-Auslöser  
05 Krebserreger  
06 Pestizide  
07 Glutamat  
08 ADHS-Verursacher  
09 E 216, E 217, E 128  
10 Gentechnik in Zusatzstoffen 
http://www.zehn.de/thiabendazol-e-233-4872606-2 
EigenSinnige Frauen
 
	
	
	
		
	Beiträge: 876 
	Themen: 26 
	Registriert seit: Mar 2006
	
 Bewertung: 
175 Bedankte sich: 2413922854x gedankt in 824 Beiträgen
 
 
	
	
		Hallo Gast! Du darfst respektieren, daß sich manche Menschen lieber gesund als von Thiabendazol-Früchten ernähren wollen. Im Gegenzug respektiere ich, wenn sich jemand lieber das chemisch behandelte Obst und Gemüse reinzieht. Jedem seine Sache, jedem seine Gesundheit.    
"Wer die Wahrheit sagt, braucht ein schnelles Pferd."
 
	
	
			Seira Gast
 
 
		
 
Bedankte sich: x gedankt in  Beiträgen
 
 
	
	
		Hallo Gast! Zitat:hast du da literaturangabe dazu?http://www.vetpharm.uzh.ch/WIR/00000014/8798__F.htm Zitat:was ist sauer? pH-Wert? bezeifle das ein wenig. 
Zweifle! Richtig! 
Wenn Du im Labor arbeitest, weißt Du selbst, was ein saurer pH-Wert bedeutet, nämlich alles unterhalb pH 7.     Zitat:Soviel ich weiß, ist Thiabendazol mit einer Löslichkeit von ca 30mg/l (wert schwankt je nach quelle etwas) in Wasser ziemlich schwer löslich, aber Methanol sehr viel besser, also genau umgekehrt zu deinen angaben. 
Sieh Dir die Verknüpfung auf die Seiten der Wirkstoffdatenbank an. Ich zweifle, daß dort Falschangaben gemacht sind.
 Zitat:als eher apolares molekül wird es vermutlich auch in wachs gut gelöst sein.gibt es untersuchungen, wie gut es aus dem wachs herauslösbar ist? 
Hausaufgaben macht hier jeder selbst. Eine Suchmaschine zu bemühen, dürfte auch recht einfach sein.
 Zitat:p.s.: nimmt man an, dass die LD50 ratte, oral (3,3-8,6 g/kg) auf 70kg mensch hoch und berücksichtigt man die löslichkeit in wasser, dann müsste man 6600-20000 Liter mit thiabendazol gesättigtes wasser trinken, um auf die LD50 zu kommen. 
Findest Du also die Grenzwerte, die besagen, daß auf und in Zitrusfrüchten maximal 6 mg Thiabendazol pro Kilogramm Lebensmittel enthalten sein dürfen, auf und in Bananen maximal 3 mg·kg?1 und daß in Fruchtsäften der Gehalt 0,01 mg·kg?1 nicht übersteigen darf, übertrieben?     hock: 
 
Komische Welt ist das da! :?
	 
	
	
			Erin Gast
 
 
		
 
Bedankte sich: x gedankt in  Beiträgen
 
 
	
	
		Seira schrieb:http://www.vetpharm.uzh.ch/WIR/00000014/8798__F.htm
 Sieh Dir die Verknüpfung auf die Seiten der Wirkstoffdatenbank an. Ich zweifle, daß dort Falschangaben gemacht sind.
 
Naja, da steht: "... lipophiles  Pulver, welches löslich in Wasser und nur wenig löslich in Alkohol ist."; irgendwas stimmt da nicht.
 Zitat: Findest Du also die Grenzwerte, die besagen, daß auf und in Zitrusfrüchten maximal 6 mg Thiabendazol pro Kilogramm Lebensmittel enthalten sein dürfen, auf und in Bananen maximal 3 mg·kg?1 und daß in Fruchtsäften der Gehalt 0,01 mg·kg?1 nicht übersteigen darf, übertrieben?    hock: 
 Komische Welt ist das da! :?
 
Wer einen Blick in die Zusatzstoff-Zulassungsverordnung riskiert, wird dort Thiabendazol nicht finden. (Es ist als Zusatzstoff nicht mehr zugelassen.) 
Auch in der Verordnung über Höchstgehalte an Pestizidrückständen taucht es nicht gesondert auf. Das heißt es gilt der allgemeine Höchstwert von 0,01 mg/kg.  
 
Zusatzstoff-Zulassungsverordnung:
http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/zzulv_1998/gesamt.pdf 
VERORDNUNG (EG) Nr. 396/2005:
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CONSLEG:2005R0396:20080410:DE:PDF 
Aktualisierung der Anhänge durch VERORDNUNG (EG) Nr. 839/2008:
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2008:234:0001:0216:DE:PDF 
Cheers!
	 
	
	
			Seira Gast
 
 
		
 
Bedankte sich: x gedankt in  Beiträgen
 
 
	
	
		Hallo Erin! Erin schrieb:Naja, da steht: "... lipophiles Pulver, welches löslich in Wasser und nur wenig löslich in Alkohol ist."; irgendwas stimmt da nicht. 
Lipophil bedeutet fettliebend, hydrophop ist wasserabstoßend. Aber das weißt Du sicher. Nur weil etwas lipophil ist, muß es nicht hydrophop sein! Das wirst Du Dir denken können, deshalb verstehe ich Deine Aussage nicht ganz!  :? 
 Erin schrieb:Wer einen Blick in die Zusatzstoff-Zulassungsverordnung riskiert, wird dort Thiabendazol nicht finden. (Es ist als Zusatzstoff nicht mehr zugelassen.)Auch in der Verordnung über Höchstgehalte an Pestizidrückständen taucht es nicht gesondert auf. Das heißt es gilt der allgemeine Höchstwert von 0,01 mg/kg.
 
 
 Zusatzstoff-Zulassungsverordnung:
 http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/zzulv_1998/gesamt.pdf
 
 VERORDNUNG (EG) Nr. 396/2005:
 http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CONSLEG:2005R0396:20080410:DE:PDF
 
 Aktualisierung der Anhänge durch VERORDNUNG (EG) Nr. 839/2008:
 http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2008:234:0001:0216:DE:PDF
 
Super, die EU und Deutschland haben es verstanden!     
Es ist nun kein Lebensmittelzusatzstoff mehr, sondern "nur" noch ein Fungizid und konnte somit von der Zutatenliste gestrichen werden. 
Und was Rückstandsproben, wenn sie denn gemacht werden      und deren etwaigen Ergebnisse so bringen, haben wir ja jüngst bei EHEC erfahren dürfen.
 
Mensch, wie lange dauert es eigentlich noch, bis man´s endgültig kapiert hat, welchem Spiel man da aufsitzt?  :roll: 
 
Bei meiner eigenen Recherche bin ich übrigens auf einen weiteren interessanten Artikel gestoßen:
http://www.schattenblick.de/infopool/umwelt/redakt/umko0005.html 
Meine Grüße
	 
	
	
			Erin Gast
 
 
		
 
Bedankte sich: x gedankt in  Beiträgen
 
 
	
	
		Moin, Seira schrieb:Hallo Erin!
 Lipophil bedeutet fettliebend, hydrophop ist wasserabstoßend. Aber das weißt Du sicher. Nur weil etwas lipophil ist, muß es nicht hydrophop sein! [...]
 
Öhm, meines Wissens schon. Organische Moleküle sind entweder polar (hydrophil und lipophob) oder unpolar (hydrophob und lipophil). Je nach Molekülgröße und Vorkommen von funktionellen Gruppen sind diese Eigenschaften unterschiedlich stark ausgeprägt. Deswegen besteht ja häufig keine vollständige Unlöslichkeit in einem (polaren oder unpolaren) Lösungsmittel. 
Natürlich gibt es auch Moleküle die sowohl polare als auch unpolare Bereiche haben und damit sowohl in polaren als auch in unpolaren Lösungsmitteln löslich sind (Emulgatoren). 
 
Ich würde eben bei einem lipophilen  Stoff erwarten, dass er schlecht in Wasser  aber gut in Ethanol  löslich ist, und nicht umgekehrt.  
 
Mich wunderte ja nur, dass die Praxiserfahrung von Gast so stark angezweifelt wird, aber eine mehr oder weniger willkürlich zusammengestellte Liste der "10 gefährlichsten Zusatzstoffe" als Fakten bezeichnet werden.   
 Zitat:Super, die EU und Deutschland haben es verstanden!    
 Es ist nun kein Lebensmittelzusatzstoff mehr, sondern "nur" noch ein Fungizid und konnte somit von der Zutatenliste gestrichen werden.
 Und was Rückstandsproben, wenn sie denn gemacht werden
  und deren etwaigen Ergebnisse so bringen, haben wir ja jüngst bei EHEC erfahren dürfen. 
 Mensch, wie lange dauert es eigentlich noch, bis man´s endgültig kapiert hat, welchem Spiel man da aufsitzt?  :roll:
 
 Bei meiner eigenen Recherche bin ich übrigens auf einen weiteren interessanten Artikel gestoßen:
 http://www.schattenblick.de/infopool/umwelt/redakt/umko0005.html
 
 Meine Grüße
 
Rückstandsanalysen werden schon regelmäßig gemacht (auch für mehrjährige Kontrollprogramme gibt es Verordnungen). Man hört ja auch regelmäßig von  hohen Schadstoffbelastungen z.B. bei Tafeltrauben. Natürlich kann man nur das finden, wonach man sucht. 
(Die EHEC-Geschichte verstehe ich immer noch nicht; sollten denn jetzt die Sprossen tatsächlich die Quelle sein. Schließlich sind Rückstellmuster und deren Analyse nichts Besonderes, sondern Standard. Vor allem bei so risikoreichen Produkten.) 
 
Ich gebe Dir recht; die Gesetzgebung hängt dem Forschungsstand teilweise ziemlich hinterher. Trotzdem ändert sich das Lebensmittelrecht teilweise schneller, als man gucken kann. Besonders durch die europaweite Harmonisierung in den letzten Jahren hat sich viel geändert.
 
Viele Grüße
	 |