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Atheisten in 13 Ländern von Hinrichtung bedroht
#1
aus http://religion.orf.at/stories/2619683/

Zitat:Atheisten riskieren in 13 Ländern für Glaubensleugnung den Tod. Das geht aus einem Bericht der Internationalen Humanistischen und Ethischen Union hervor, der zum Tag der Menschenrechte am Dienstag veröffentlicht wurde.

Während in drei Ländern - Saudi-Arabien, Pakistan und Iran - die Todesstrafe für Blasphemie (Gotteslästerung) ausdrücklich im Strafrecht verankert ist, drohen demnach Hinrichtungen für die Ablehnung von Glaubensüberzeugungen auch etwa in Afghanistan durch die Taliban oder durch Islamisten in Nigeria und Somalia, so der in London vorgestellte Bericht.
Kritik oder Beleidigung von Religion verfolgt

In 55 Staaten werde Kritik oder Beleidigung von Religion strafrechtlich verfolgt, darunter in 39 Staaten mit Gefängnisstrafen, so die Studie „Freedom of Thought 2013“ des Verbandes von rund 120 Atheisten- und Freidenkervereinigungen. In zwölf afrikanischen und neun asiatischen Staaten sowie zehn Staaten des Nahen und Mittleren Ostens erkennt der Bericht „schwere Verletzungen“ der Meinungsfreiheit. Hauptsächlich handelt es sich um Länder islamischer Prägung.

Die Situation etwa in Deutschland wird als „schwere Diskriminierung“ klassifiziert; das ist die zweitschlechteste von fünf möglichen Bewertungen. Der Bericht begründet das unter anderem mit dem Strafrechtsparagrafen 166, der die Beschimpfung religiöser oder weltanschaulicher Bekenntnisse ahndet, sofern sie den öffentlichen Frieden gefährdet.

Ferner verweist der Bericht auf ein kirchliches Vetorecht bei der Berufung staatlicher Theologieprofessoren, auf die Abberufung des Islam-Professors Sven Kalisch, der erklärt hatte, kein Muslim mehr zu sein, und auf Beschwerden gegen das deutsche Satiremagazin „Titanic“ wegen eines angeblich blasphemischen Titelbildes im April 2010.

Wer also meint religöse Verfolgung gehöre der Vergangenheit an irrt gewaltig. Denn auch in Österreich oder Deutschland werden qualifizierte Leute nicht zu entsprechenden Posten vorgelassen, wenn sie die falsche oder gar keine Konfession besitzen (das fängt bei den untersten Berufen an und geht bis rauf an die oberste Spitze).
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"Sie wollen die Wahrheit? Sie können die Wahrheit doch gar nicht vertragen!" Jack Nicholson in Eine Frage der Ehre
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#2
Die Zahlen als solche sind bereits erschreckend; noch brutaler ist jedoch die Wirklichkeit im Jahre 2013, wenn man als Atheist oder Heide in Deutschland leben will.
Tue was immer ich will!
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#3
Von Atheisten verweigerter Moscheebesuch: Der Fall könnte in die nächste Runde gehen

RENDSBURG. Der Fall eines Ehepaars aus Rendsburg, das seinen Sohn nicht an einem Moscheebesuch während des Schulunterrichts teilnehmen ließ, könnte neu aufgerollt werden. Als Grund nannte der Rechtsanwalt des Vaters, Alexander Heumann, gegenüber der Evangelischen Nachrichtenagentur idea einen Formfehler. Eine Stellungnahme der Staatsanwaltschaft sei nicht an ihn als Verteidiger weitergeleitet worden.

Heumann zufolge wurde die Stellungnahme der Staatsanwaltschaft erst auf seine telefonische Nachfrage hin an ihn geschickt, als das Gericht seine Entscheidung schon getroffen hatte. Sein Kollege, der die Mutter vertritt, habe das Dokument gar nicht erhalten.

Vergleich mit „Fridays for future“-Demonstrationen

Die Verteidiger rügten deshalb „die Verletzung rechtlichen Gehörs“ und beantragten, den Beschluß des Gerichts aufzuheben. Wenn der Rüge stattgegeben wird, muß das Oberlandesgericht das Verfahren neu aufrollen.

Heumann stellte klar, daß es in dem Fall um grundsätzliche Rechtsfragen gehe, etwa die Reichweite des elterlichen Erziehungsrechts. Wenn die Finanzierung sichergestellt sei, würden die Eltern möglicherweise auch Verfassungsbeschwerde einlegen.

Fragwürdig sei auch, daß die Eltern in diesem Fall ein Bußgeld zahlen müßten, während die regelmäßige Teilnahme an den „Fridays for future“-Demonstrationen ungeahndet bleibe. „Diese Demonstrationen beginnen auch erst um 12 Uhr, da fragt niemand, ob die Schüler nicht vorher in den Unterricht gehen könnten.“

Rechtsbeschwerde abgelehnt

Das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht hatte am Dienstag eine Rechtsbeschwerde gegen die Zahlung einer Geldbuße nicht zugelassen. Damit ist der Bescheid von 50 Euro eigentlich nicht mehr anfechtbar.

Der damals 13 Jahre alte Gymnasiast sollte im Juni 2016 im Erdkundeunterricht das islamische Gebetshaus im schleswig-holsteinischen Rendsburg besuchen. Der Anwalt der Eltern argumentierte, der Besuch einer Moschee sei Teil des Religionsunterrichts.

Die Eltern seien Atheisten und fürchteten um eine „religiöse Indoktrination“ ihres Kindes, das ebenfalls keiner Glaubensrichtung angehöre, sagte Heumann 2017 der JUNGEN FREIHEIT. Die Schulleitung habe die Exkursion aus „reiner Willkür“ durchsetzen wollen, zitieren ihn die Kieler Nachrichten.

https://jungefreiheit.de/kultur/2019/verweigerter-moscheebesuch-fall-koennte-in-naechste-runde-gehen/
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